- Regelbuch (Basierend auf SWRA-Regelbuch 2008)
- Western Pleasure
- Diese Disziplin wird nach Gangqualität, Manier und Gebäude des Pferdes
bewertet. Positiv bewertet werden Pferde, die am angemessen losen Zügel
mit leichtem Kontakt und leichter Kontrolle vorgestellt werden, ohne dabei
eingeschüchtert zu wirken. Ein gutes Pleasure-Pferd hat eine
ausbalancierte, weich fließende Vorwärtsbewegung, wobei es korrekte
Gangarten mit dem jeweils richtigen Takt zeigt. Die Qualität der
Bewegung und die gleichmäßige Geschwindigkeit innerhalb der
Gangarten sind die hauptsächlichen Bewertungskriterien. Kopf und Hals
sollen in einer natürlichen, für das Pferd angenehmen und dem Exterieur
entsprechenden Position gehalten werden. Die Übergänge zwischen den
Gangarten sollen weich und ohne Unterbrechung der Vorwärtsbewegung
stattfinden. Die Pferde sollen sich zufrieden und natürlich bewegen, was
sich am Ausdruck von Ohren, Augen, Maul und Schweif widerspiegelt.
- Ausruestung
- Zur Überprüfung der Ausrüstung darf der Richter die Teilnehmer am Ende
der Prüfung
zum Absteigen auffordern. Er darf das Vorzeigen des Gebisses verlangen.
Außer bei Snaffle-Bit- und Hackamore-Zäumung werden die Zügel
einhändig geführt.
Während der Prüfung darf die Zügelhand nicht gewechselt werden.
- Keine Bewertung
- Keine Bewertung (entspricht 0-Score) erfolgt bei - falsche Zügelführung, siehe A.3 und A.32. - Sturz von Reiter oder Pferd. - Kontrollverlust, grober Ungehorsam des Pferdes.
- Abzuege
Folgende Fehler führen zu Abzügen: - unkontrolliert hohes Tempo in jeder der drei Gangarten, - Wechsel in die falsche Gangart, - übermäßig langsames Tempo in jeder der drei Gangarten, Verlust der Vorwärtsbewegung, - Reiten in einer nicht geforderten Gangart, - Kopfhaltung des Pferdes zu hoch, - Kopfhaltung des Pferdes zu tief (Ohrspitzen tiefer als der Widerrist), - überbogener oder angespannter Pferdenacken, so dass die Nase hinter die Senkrechte abkippt, - extrem nach vorn gestreckte Nase, - aufgesperrtes Maul, - Stolpern, - Gebrauch von Sporen oder Romal vor dem Bauchgurt - wenn ein Pferd stumpf, ausgemergelt, matt oder übermüdet wirkt, - Behinderung anderer Teilnehmer, - falscher Galopp, - Gangartunterbrechung, - kein Gangartenwechsel nach angemessenem Zeitraum, - Taktunreinheit, - Reiten einer Volte oder eines Zirkels. - Berühren des Pferdes oder Sattels mit der freien Hand - Reiten auf mehreren Hufschlägen im Lope
- Western Horsemanship
- Bewertet wird der Reiter nach Sitz und feiner Hilfengebung. Die
Vorstellung soll kontrolliert und harmonisch wirken. Die schnell
aufeinander folgenden Manöver bedingen ein sehr ruhiges Grundtempo.
Die Manöver sollten genau, präzise und fließend sein, während der Reiter
sich selbstbewusst und sicher mit einer ausbalancierten, funktionellen und
korrekten Körperhaltung zeigt.
- Einzelaufgabe
- Der Richter bestimmt die Einzelaufgabe und gibt sie spätestens eine Stunde vor Turnierbeginn bekannt (Aushang Meldestelle und 75 Abreiteplatz). Das Pattern der Einzelaufgabe ist gezeichnet und beschrieben. Werden Marker eingezeichnet, so muss zu ersehen sein, auf welcher Seite der Marker geritten wird. Es obliegt dem Richter zu entscheiden, welche Teilnehmer für die Gruppenaufgabe aufgefordert werden und welche Gangarten und Manöver in der Gruppenaufgabe verlangt werden. Der Reiter soll andere Reiter in der Railwork vor oder neben sich nicht bedrängen.
- Keine Bewertung
- Keine Bewertung (entspricht 0-Score) erfolgt bei: - Falsche Zügelführung - falsche Ausrüstung - Sturz von Pferd oder Reiter - grober Ungehorsam - zweimaliges Verweigern - Reiten auf der falschen Seite eines Markers - Manöver auslassen und/oder hinzufügen - Umwerfen eines Markers
- Ausruestung
- Zum Überprüfen der Ausrüstung darf der Richter am Ende der Prüfung die Teilnehmer zum Absteigen auffordern und das Vorzeigen des Gebisses verlangen.
- Abzuege
- Fehler, die zu Abzügen führen: - Aufnehmen der geforderten Gangart an einem anderen als dem vorgeschriebenen Punkt - falscher Galopp - Lektionen wie Rückwärtsrichten, Stop oder Wendung an einem anderen als dem vorgeschriebenen Punkt - Berühren eines Markers - schiefe Stellung auf der Geraden - Abweichen von der Ideallinie - schiefes Anhalten - schiefes Rückwärtsrichten, Rückwärtsrichten mit Widerstand, Schweifschlagen, Kopfschlagen - Maulaufsperren - starke Hilfengebung - Taktunreinheiten - starke Hilfengebung und/oder übertriebene Hilfengebung mit Zügeln oder Beinen - Taktunreinheiten - Steife, künstliche oder unnatürliche Körper-Bein-Armund/ oder Kopf-Haltung - Zügel nicht gleichmäßig lang - Abweichungen vom korrekten Grundsitz (z. B. Schulternschief, eingeknickte Hüfte, Reiter schaut nach unten, nach Vorne- oder Hintenfallen des Oberkörpers, Arme durchgestreckt, Kopfschiefhalten, weg gestreckte Beine, Stuhlsitz u.a.)
- Trail
- Diese Disziplin wird nach der Leistung des Pferdes bei der Bewältigung
von Hindernissen bewertet. Schwerpunkte sind dabei die Manier,
Aufmerksamkeit des Pferdes gegenüber den Reiterhilfen und Qualität der
Bewegung. Bessere Bewertung erhalten die Pferde, die die Hindernisse
mit Stil und in angemessener Geschwindigkeit absolvieren, ohne dabei die
Korrektheit zu verlieren. Punkte werden auch solchen Pferden gegeben,
die ihren eigenen Weg durch den Parcours finden, wenn die Hindernisse
dies rechtfertigen, bei schwierigen Hindernissen aber dem Willen des
Reiters folgen. Die Pferde erhalten Punktabzug für jede unnötige
Verzögerung beim Anreiten oder Bewältigen der Hindernisse.
Unnatürliches Verhalten des Pferdes an den Hindernissen und
übertriebenes Stehen in den Steigbügeln und Nach-vorn-Beugen des
Reiters werden ebenso bestraft. Die Qualität der Bewegung und der
gleichmäßige Rhythmus werden als Teil des Manöver-Scores mitbewertet.
Während sich die Pferde zwischen den Hindernissen befinden, sollen sie
ausbalanciert sein und Kopf und Hals in einer natürlichen, entspannten
Position in Höhe des Widerrists oder leicht darüber tragen. Der
Nasenrücken sollte nicht hinter der Senkrechten getragen werden, so dass
der Eindruck einer Einschüchterung entsteht. Widerstand gegen den Zügel
wird ebenfalls negativ bewertet.
- Pattern
Das Trail-Pattern wird von Veranstalter, Turnierleiter oder Richter entworfen. Der Richter ist für das Pattern verantwortlich. Das Pattern muss so gestaltet werden, dass alle drei Gangarten (Walk, Jog, Lope) im Pattern zwischen den Hindernissen vorkommen. In der LK 5 kann auf Lope verzichtet werden. Das Trail-Pattern ist mindestens eine Stunde vor Turnierbeginn durch Aushang bekannt zu geben. Im Aushang müssen alle Manöver, Hindernisse und Gangarten einschließlich Handwechsel (beim Wechsel der zügelführenden Hand können die Zügelenden mitgewechselt werden, müssen aber nicht) sowohl gezeichnet als auch im Wortlaut exakt beschrieben werden. Wenn nicht anders angegeben, so ist der verlangte Galopp grundsätzlich der Handgalopp, der sich aus der Linienführung ergibt. Bei der Erstellung des Trail-Patterns sollte bedacht werden, dass es nicht Sinn einer Trailprüfung ist, den Pferden eine Falle zu stellen oder sie anhand zu schwieriger Hindernisse um die Bewertung zu bringen. Alle Aufgaben und Hindernisse sind so sicher zu erstellen, dass Unfälle ausgeschlossen sind. Der Grad der Schwierigkeit der Hindernisse ist nach der LK und der Altersklasse der Pferde auszurichten. Wenn die Abstände und Zwischenräume in allen Hindernissen festgelegt werden, ist die lichte Weite zwischen den einzelnen Hölzern, Stangen usw. zu messen, wobei der normale Weg des Pferdes in den Hindernissen anzunehmen ist. Es muss den Pferden genug Raum zum Traben (mind. 10 m) und Galoppieren (mind .20 m) gegeben werden, damit die Richter die Qualität der Gänge beurteilen können.
- Hindernisse
- Es werden mindestens 6 Hindernisse benutzt, von denen 3 vorgeschrieben und alle weiteren aus der Liste der Wahlhindernisse zu entnehmen sind. Hindernisse können mit einander kombiniert werden und gelten dann als ein Hindernis in der Bewertung.
Vorgeschriebene Hindernisse- 1. Öffnen, Durchreiten und Schließen eines Tores. (Loslassen des Tores wird mit Punktabzug belegt.) Das Tor darf für Reiter und Pferde keine Gefährdung darstellen. Torbreite ca. 2,5 m. Wenn die Torpfosten auf/unter dem Boden verbunden sind oder andere Stützen vorhanden sind, in denen sich Pferde mit den Hufen verhaken können, muss das Tor vorwärts durchritten werden (dies ist in der Patternbeschreibung zu vermerken).
- 2. Reiten über mindestens 4 Hölzer oder Stangen. Diese können in einer Linie, im Bogen, im Zickzack oder zusätzlich erhöht liegen. Der Raum zwischen den Stangen wird genau gemessen. Der Weg, den das Pferd nehmen soll, wird der Messung zugrunde gelegt. Alle erhöhten Teile müssen in einer Aufnahme oder einem eingekerbten Block (z. B. Pflasterstein) liegen oder anders gesichert werden, so dass sie nicht rollen können. Die Höhe wird vom Boden bis zum höchsten Punkt des Hindernisses gemessen. Der Abstand zwischen den Schritt- (Walk over), Trab- (Trot over) oder Galoppstangen (Lope over) beträgt wie folgt beschrieben oder ein Vielfaches der Abstände: Der Abstand im Walk over soll 40 cm bis 60 cm betragen. Eine Erhöhung bis zu 30 cm ist statthaft. Erhöhte Hindernissteile sollen mind. 55 cm auseinander gelegt werden. Die Abstände im Trot over betragen 90 cm bis 105 cm, im Lope over 180 cm bis 210 cm. Die Hindernisteile dürfen im Trot und Lope max. 20 cm erhöht sein.
- 3. Rückwärtsrichten (Back): Die Stangen zum Rückwärtsrichten müssen mind. 100 cm Abstand haben. Diese dürfen max. 30 cm erhöht werden. Teilnehmer dürfen nicht aufgefordert werden, über einen festen Teil des Hindernisses (z. B. Hölzer, Metallstücke) rückwärts zu richten. Es kann das Rückwärtsrichten durch oder um mindestens 3 Pylonen gefordert werden. Alternativ kann das Hindernis als L,V oder U gerade oder ähnlich gestaltet sein.
- Wahlhindernisse
- 1. Wassergraben, Bach oder reißfeste und fest gespannte Folie, wobei Metallboden oder rutschiger Boden verboten sind.
- 2. Slalom im Schritt oder Trab. Im Trab ist ein Mindestabstand von 250 cm einzuhalten.
- 3. Transportieren eines Gegenstandes, der von seiner Beschaffenheit her
mit einer Hand gehalten oder an einem Seil gezogen werden kann.
- 4. Überqueren einer Holzbrücke (Mindestbreite 90cm, Mindestlänge 250 cm). Das Hindernis muss stabil und sicher gebaut sein.
- 5. An- und Ausziehen eines Regenmantels oder- Umhangs
- 6. Leeren und Füllen eines Briefkastens
- 7. Seitengänge über ein Hindernis oder zwischen Hindernisteilen (max. 30 cm erhöht).
- 8. Stangenquadrat aus 4 jeweils 150cm bis 210 cm langen Stangen. Jeder Teilnehmer muss in dieses Viereck von der vorgeschriebenen Seite eintreten, eine Drehung von max. 360° innerhalb des Quadrats durchführen und dieses wieder verlassen.
- 9. Sprung über ein max. 45 cm hohes Hindernis.
- 10. Ground Tying (nur in einer geschlossenen Bahn erlaubt): Absteigen, Zügel, wie im Folgenden beschrieben, auf den Boden legen, Pferd umrunden, Aufsteigen. Bei geteilten Zügeln (Splitreins) wird einer der beiden Zügel auf den Boden gelegt. Bei Romal-Reins muss ein ausgehängter Zügel heruntergelegt werden. Bei einer Hackamore muss das Leitseil heruntergelegt werden. Das Hobblen ist nicht erlaubt.
- 11. Hindernisse, die bei einem Geländeritt vorkommen können und die vom Richter zugelassen sind.
- 12. Kombinierte Hindernisse
- Unzulaessige Hindernisse
- - Reifen
- Tiere innerhalb der Arena
- PVC-Rohre
- Wippen oder bewegliche Brücken
- Wassergräben mit fließenden oder sich bewegenden Teilen
- Flammen, Trockeneis, Feuerlöscher usw.
- Hölzer und Stangen, die so angeordnet sind, dass sie wegrollen können
- Nicht ordnungsgemäßes Hindernis
- Gerät ein Teilnehmer vor ein Hindernis, dass sich nicht in ordnungsgemäßem Zustand befindet, kann der Teilnehmer
- Sein Pferd anhalten (ohne Fehler), die Instandsetzung des Hindernisses abwarten und erneut in der vorgeschriebenen Gangart in selbstbestimmten Abstand anreiten.
- das Hindernis trotzdem absolvieren und wird bewertet, als ob das Hindernis korrekt aufgebaut wäre.
- Beschaedigtes Hindernis
Wird ein Hindernis so beschädigt, dass es für weitere Teilnehmer nicht in
einen ordnungsgemäßen Zustand gebracht werden kann, oder stellt sich ein
Hindernis im Verlauf der Prüfung als gefährlich heraus, so wird es von
weiteren Teilnehmern ausgelassen. In der Bewertung wird die Beurteilung
an diesem Hindernis für alle Teilnehmer gestrichen. Die Entscheidung
hierüber liegt beim Richter.
- Bewertung
- Es wird eine Bewertung auf einer Basis von 0 bis unendlich angenommen, wobei 70 einer durchschnittlichen Leistung entspricht. Jedes Hindernis wird mit Punkten bewertet, die zu 70 hinzuaddiert oder davon subtrahiert werden. Mögliche Strafpunkte (Penalties) werden abgezogen. Jedes Hindernis wird von +1.1/2 bis -1.1/2 bewertet, wobei -1.1/2 extrem schlecht, -1 sehr schlecht, -1/2 schlecht, 0 korrekt, +1/2 gut, +1 sehr gut, +1.1/2 exzellent bedeuten. Die Punkte werden unabhängig vom Punktabzug gegeben und beurteilt. Strafpunkte sollen bei jedem Fehler wie folgt vergeben werden
Endergebnis von 0 Punkten (0-Score)- 1. Mehr als ein Finger zwischen den Zügeln.
- 2. Der Gebrauch von zwei Händen (ausgenommen, das Regelbuch erlaubt die zweihändige Zügelführung in der jeweiligen Klasse) oder der Wechsel der Zügelhand. Wird einhändig geritten, so darf nur ein und dieselbe Hand am Zügel sein, außer ein Handwechsel ist ausdrücklich erlaubt, um ein Hindernis zu bewältigen. Beim Transportieren und/oder Umsetzen eines Gegenstands bei zweihändiger Zügelführung ist es nicht erlaubt, den Gegenstand mit der einen Hand aufzunehmen und mit der anderen abzusetzen (zusätzlicher Handwechsel), es sei denn, es wird ausdrücklich erlaubt.
- 3. Der Gebrauch des Romals in anderer Weise, als in Abschnitt A.32 § 3205 beschrieben.
- 4. Bewältigen der Hindernisse in falscher oder anderer Weise als in der vorgegebenen Reihenfolge.
- 5. Auslassen eines Hindernisses ohne den Versuch, es zu bewältigen.
- 6. Fehlerhafte Ausrüstung, die die Vollendung der Aufgabe verzögert.
- 7. Extremes oder wiederholtes Berühren des Pferdes am Hals, um dessen Kopf zu senken, oder Gebrauch der freien Hand, um das Pferd zu ängstigen oder zu loben.
- 8. Sturz von Pferd und/oder Reiter.
- 9. Ein Hindernis nicht von der korrekten Seite oder Richtung beginnen, arbeiten oder beenden, inklusive Überdrehen von mehr als einer 1/4- Drehung.
- 10. Nicht den korrekten Weg in einem Hindernis oder zwischen den Hindernissen nehmen.
- 11. Bewältigen/Bearbeiten eines Hindernisses in einer anderen Art als beschrieben.
- 12. Reiten außerhalb der zur Begrenzung des Patterns (gesamte Aufgabe) bestimmten Markierungen.
- 13. Dritte Verweigerung.
- 14. Auslassen eines korrekten Galopps oder einer Gangart, wenn vorgeschrieben. (Der Handgalopp ergibt sich aus der zu reitenden Linienführung im Parcours).
- 15. Dauerhaftes Reiten mit zu tiefer Kopfhaltung des Pferdes (Ohrenspitzen deutlich unterhalb des Widerrists) oder mit überspanntem Genick, so dass der Nasenrücken hinter der Senkrechten getragen wird.
- 1/2 Punkt Abzug
- 1. Jedes leichte Berühren von Hölzern, Stangen, Pylonen oder Hindernissen.
- 1 Punkt Abzug
- 1. Jedes Berühren von bzw. Treten auf Hölzer, Stangen, Pylonen oder Hindernisse.
- 2. Falsche Gangart (Incorrect Gait) im Schritt oder Trab bis zu 2 Schritten/4 Tritten.
- 3. Beide Vorder- oder Hinterhufe in einem Zwischenraum, der nur für einen bestimmt ist. Beträgt der Abstand ein Vielfaches so ist die zu reitende Anzahl der Schritte, Tritte und Sprünge während des gesamten Hindernisses einzuhalten.
- 4. Auslassen oder Verpassen eines Trittes in einen dafür vorgesehenen Zwischenraum.
- 5. Beim Lopeover eine Stange zwischen die jeweiligen Vorder- oder Hinterhufe nehmen (Splitpole).
- 6. Bei Jog- oder Lope-over-Hindernissen fehlendes Zeigen der korrekten Anzahl von Tritten oder Sprüngen zwischen den Stangen. Beträgt die der Abstand ein Vielfaches so ist die zu reitende Anzahl der Schritte, Tritte und Sprünge während des gesamten Hindernisses einzuhalten.
- 3 Punkte Abzug
- 1. Falsche Gangart im Schritt oder Trab für mehr als 2 Schritte / 4 Tritten/Sprünge (Komplettes Auslassen der geforderten Gangart führt zum 0-Score).
- 2. Falscher Galopp oder aus dem Galopp fallen (außer um den falschen Galopp zu korrigieren). Kreuzgalopp sowie im Pattern nicht vorgeschriebener Galoppwechsel.
- 3. Herunterwerfen einer erhöhten Stange, Umwerfen einer Pylone, Tonne, Pflanze oder größere Demontage eines Hindernisses.
- 4. Übertreten der Hindernisbegrenzung, Herausfallen oder Heraus- oder Herabspringen aus einem Hindernis (z. B. Rückwärts, Brücke, Seitwärts, Viereck) mit einem Huf.
- 5 Punkte Abzug
- 1. Fallenlassen eines Regenmantels oder Gegenstandes, der transportiert werden soll.
- 2. Erstes Verweigern, Wegdrängen oder Versuch, einem Hindernis auszuweichen durch Scheuen oder Rückwärtsgehen von mehr als 4 Tritten (2 Schritten) weg vom Hindernis.
- 3. Zweites Verweigern, Wegdrängen oder Versuch, einem Hindernis auszuweichen durch Scheuen oder Rückwärtsgehen von mehr als 4 Tritten (2 Schritten) weg vom Hindernis.
- 4. Loslassen des Tores oder Fallenlassen eines Seiles beim „Seil-Tor“.
- 5. Übertreten der Hindernisbegrenzung, Herausfallen oder Heraus- oder Herabspringen aus einem Hindernis (z. B. Rückwärts, Brücke, Seitwärts, Viereck) mit mehr als einem Huf. Die Begrenzung kann sich aus der Zeichnung ergeben und nicht zwingend durch Stangen o.ä. gekennzeichnet.
- 6. Schwerwiegender Ungehorsam (Ausschlagen, Bocken, Steigen, Ausschlagen mit dem Vorderhuf).
- 7. Ein Hindernis nicht vollenden.
- 8. Einmaliges Berühren des Pferdes am Hals, um dessen Kopf zu senken, oder Gebrauch der freien Hand, um das Pferd zu ängstigen oder zu loben (vergl. § 3711,7.).
- 9. Fehler, die zwischen den Hindernissen vorkommen können und nach Schwere bestraft werden sollen, sind weiterhin:
a) Kopfhaltung zu hoch
b) Kopfhaltung zu tief (Ohrenspitzen unterhalb des Widerrists)
c) Überspannung des Genicks, so dass der Nasenrücken hinter derSenkrechten ist
d) Extremes Nase vorstrecken
e) Extremes Maul öffnen
- Showmanship at Halter
- Es wird der Vorsteller bewertet, das Pferd stellt das Objekt dar, an dem der Teilnehmer seine Fähigkeiten, ein Pferd an der Hand vorzustellen, demonstrieren soll. Es wird gerichtet nach:
1. Vorstellen des Pferdes: Gesamtbild, Pflegezustand / Sauberkeit, Zubehör / Ausrüstung.
2. Erscheinungsbild des Vorstellers: Kleidung und Auftreten, Vorführen des Pferdes in der Bahn, Vorführung in der Bewegung, Vorführung im Stand, Aufmerksamkeit und Verhalten.
3. Harmonisches Zusammenwirken von Vorsteller und Pferd.
- Zugelassene Pferde Pferde ab 4 Jahre, keine Hengste.
- Einzelaufgabe (Pattern)
- Der Richter bestimmt die Einzelaufgabe und gibt sie spätestens eine Stunde vor Turnierbeginn bekannt (Aushang Meldestelle und Abreiteplatz). Das Pattern der Einzelaufgabe ist gezeichnet und beschrieben. Werden Marker eingezeichnet, so muss zu ersehen sein, auf welcher Seite der Marker geführt wird.
- Manoever
- Es sollten folgende Manöver verwendet werden:
- Führen des Pferdes im Schritt, Trab oder verstärktem Trab
- rückwärts: gerade oder im Bogen - oder eine Kombination aus geraden und gebogenen Linien
- Halt
- Drehung um 90°, 180°, 270° oder 360° nach rechts
- Drehung bis 90° nach links
- Oder eine Kombination oder Wiederholung dieser Drehungen.
- Fuehren
- Der Vorsteller führt auf der linken Seite des Pferdes. Das Pferd befindet sich mit dem Bereich von Kopf und Hals in Höhe der Schulter des Vorstellers. Der Vorsteller hält die Führleine (Strick oder Leder) in der rechten Hand und das Ende zusammengerollt in der linken. Befindet sich eine Führkette im vorderen Bereich der Führleine, so soll diese nicht angefasst werden.
- Wendungen
- Wird eine Wendung aus dem Halten verlangt, so ist diese immer in Form einer Hinterhandwendung rechtsherum auszuführen.
Keine Bewertung (0-Score)- Keine Bewertung (entspricht 0-Score) erfolgt bei
- Pferd bewusst berühren und beeinflussen (mit Händen und/oder Füßen).
- Falsches Pattern, d. h., falsche Seite der Pylonen.
- Manöver auslassen und/oder hinzufügen.
- Pferd entläuft dem Vorführer
- Kontrollverlust des Pferdes mit Gefährdung anderer Teilnehmer, Pferde oder des Richters
- Vorstellung ohne korrekte Startnummer sichtbar angebracht zu haben
Abzuege- Vorsteller
- - Schmutzige oder unordentliche Kleidung
- Unordentliche Frisur, unpassender Hut
- Handhabung/Vorfuehrung
- - Führstrick an der Kette angefasst,
- Führstrick um die Hand geschlungen (Unfallgefahr),
- Vorsteller geht gebückt und/oder schief,
- Vorsteller schaut auf den Boden,
- unnatürliche, künstliche Bewegungen,
- Unaufmerksamkeit,
- Ungenauigkeiten bei der Ausführung,
- Schiefe Linie,
- Unsaubere Drehung,
- Pferd steht nicht geschlossen auf allen 4 Füßen (square),
- Zu lange Zeit für das Set-up, - Zu nahe am Richter, - Behinderung anderer Teilnehmer.
- Pferd
- - Schmutziges Pferd,
- Unordentliche Mähne / unordentlicher Schweif,
- Halfter passt dem Pferd nicht (zu gross oder zu klein)
- Western Riding
- Western Riding bedeutet die Vorstellung eines sensiblen, sich losgelassen und mühelos bewegenden Pferdes. Das Pferd wird nach der Qualität seiner Gangarten und Galoppwechsel, nach seiner Durchlässigkeit, Feinheit, Veranlagung und Willigkeit gegenüber dem Reiter (Harmonie) bewertet. Pluspunkte werden vergeben für weiche, taktreine Gänge bei gleich bleibendem Tempo während des gesamten Patterns, für die Fähigkeit des Pferdes, den Galoppwechsel präzise und leicht in der Mitte zwischen 2 Markern bzw. auf der Bahnmittellinie gleichzeitig auf der Vor- und Hinterhand durchzuführen. Ein Nachspringen der Hinterhand wird als Fehler gewertet. Die Gangarten werden ausgeführt, wie in Abschnitt B.33 beschrieben. Das Pferd soll bei dieser Aufgabe eine entspannte Kopfhaltung zeigen, die Zügelhilfen des Reiters willig annehmen und eine angemessene Beizäumung im Genick zeigen. Die Pferde dürfen mit leichtem Kontakt zum Maul oder am angemessen lockeren Zügel geritten werden. Es soll das Hindernis im Jog bzw. Lope ohne Wechsel der Gangart oder Änderung des Gangmaßes überwinden. Die Galoppgeschwindigkeit soll bis zum Ende der Prüfung gleichmäßig bleiben.
- Die folgenden Patterns sind vorgeschrieben. Der Richter bestimmt die
Auswahl des Pattern für die jeweilige Klasse. Die Angabe des Pattern
muss eine Stunde vor Turnierbeginn ausgehängt werden. Das Aushängen
einer Zeichnung ist nicht notwendig.
1. Die Kreise stellen Marker dar. Auf der langen Seite mit 5 Markern betragen die Abstände mind. 8.50 m und höchstens 15 m. In Pattern 1 müssen die 3 Marker auf der gegenüberliegenden Seite exakt auf der Höhe der 3 dazugehörigen Marker stehen. Die Bahnlänge sollte mind. 45 m betragen. Zu empfehlen ist ein Mindestabstand von 3m zwischen Markern und Bande. Der Richter ist für den korrekten Aufbau des Parcours verantwortlich. - 2. Das schmale Rechteck stellt ein Hindernis dar (empfehlenswert eine Bodenstange, Mindestlänge 2,50 m).
- 3. Die Linien geben die Richtung und die Gangarten an. Die gepunktete Linie ist im Walk, die gestrichelte im Jog und die durchgezogene im Lope zu reiten; die geschlängelte Linie bedeutet Rückwärtsrichten. Der empfohlene Wechselbereich erstreckt sich ½ Galoppsprung vor bzw. hinter der Mitte der Strecke zwischen je 2 Markern.
- Bewertung
- Die Punkte werden von 0 bis 100 vergeben, wobei 70 Punkte als Durchschnitt gelten. Punkte werden für alle Manöver dazu addiert oder davon subtrahiert: -1 ½ = extrem schwach -1 = sehr schwach -½ = schwach 0 = Duchschnittlich +½ = gut +1 = sehr gut +1 ½ = extrem gut Manöver-Scores werden unabhängig vom Punktabzug vergeben.
- 0-Score
- - Sturz von Pferd und/oder Reiter
- Zweite Hand am Bit-Zügel
- Wechsel der Zügelhand
- Mehr als der Zeigefinger zwischen den Zügeln (bei einhändiger Zügelführung)
- Gebrauch des Romals in anderer Weise, als vorgeschrieben
- Verreiten im Pattern
- Auslassen der Bodenstange
- Mängel an der Ausrüstung, die zur Unterbrechung der Aufgabe führen
- Umwerfen von Markern
- Zusätzliche Manöver
- Schwerwiegender Ungehorsam
- Mehr als 4 Tritte rückwärts (gezählt werden die Tritte der Vorderbeine)
- Kehrtwendung von mehr als 90°
- Falscher Weg (z. B. Auslassen von Markern)
- Verweigern gegenüber den reiterlichen Hilfen in dem Maß, dass eine Verzögerung des Patterns die Folge ist
- Versäumnis, vor dem Endmarker in Pattern 1 und 3 anzugaloppieren
- 4 oder mehr einfache und/oder versäumte Galoppwechsel
- Durchgehen oder mangelnde Kontrolle, wobei nicht mehr zu erkennen ist, ob der Reiter die Aufgabe noch reitet.
- 5 Punkte
- 1. Fehlender Galoppwechsel
- 2. Grobe Widersetzlichkeit, wie z. B. kicken, beißen, bocken, steigen, ausschlagen, verweigern
- 3. Einsatz der Sporen vor dem Gurt
- 4. Benutzen einer Hand, um dem Pferd Angst einzujagen oder um es während der Aufgabe zu loben
- 5. Berühren des Sattels mit einer Hand
- 3 Punkte
- 1. Nicht rechtzeitiges Aufnehmen der geforderten Gangart (Jog oder Lope) oder nicht rechtzeitiges Stoppen an der Pattern-Markierung (innerhalb von ca. 3 m)
- 2. Galoppunterbrechung
- 3. Einfacher Galoppwechsel
- 4. Falscher Galopp am oder vor dem Marker der nächsten angegebenen Wechselzone oder falscher Galopp am oder hinter dem Marker hinter der angegebenen Wechselzone (siehe Grafik)
- 5. Unverlangter Galoppwechsel irgendwo im Pattern
- 6. In Pattern 1 und 3: Versäumen, den Lope innerhalb von 9 m nach Passieren der Stange im Jog aufzunehmen
- 7. Gangartenunterbrechung im Schritt oder Jog für 2 oder mehr Schritte
- 8. Kreuz- oder Außengalopp (ein daraus notwendiger Wechsel zum Handgalopp wird nicht zusätzlich bestraft)
- 1 Punkt
- 1. Gangartenunterbrechung im Schritt oder Jog bis zu 4 Tritte
- 2. Auffußen auf der Stange oder Verschieben der Stange
- 3. Falscher Galopp von mehr als einen Galoppsprung außerhalb der angegebenen Wechselzone bis zum Marker (siehe Grafik)
- 4. Stange zwischen den beiden Vorder- oder Hinterbeinen im Lope
- 1/2 Punkt
- 1. Leichtes Berühren der Bodenstange
- 2. Gleichzeitiges Auffußen der Hinterbeine beim Galoppwechsel
- 3. Kein simultaner Galoppwechsel (von vorn nach hinten bzw. Von hinten nach vorn wechseln), kein gleichzeitiger Galoppwechsel von Vor- und Hinterhand innerhalb eines Galoppsprungs
- Pluspunkte
- 1. Qualität der Galoppwechsel
- 2. Gangqualität
- 3. Exaktes und sauberes Pattern
- 4. Durchgehend gleichmäßiges Tempo
- 5. Durchlässigkeit für Zügel- und Schenkelhilfen (angemessen loser Zügel), gute Kontrolle über das Pferd
- 6. Manier und Disposition
- 7. Exterieur und Gesundheit/Fitness
- Minuspunkte
- 1. Extremes Aufsperren des Maules
- 2. Den Hilfen des Reiters zuvorkommen
- 3. Stolpern
- 4. Verspanntes, undurchlässiges Pferd
- 5. Pferdenase hinter der Senkrechten
- 6. Deutliches Spornieren
- Superhorse
- Die Disziplin ist eine Zusammenfassung der Diszipline Trail, Western Riding, Western Pleasure und Reining. Auf Grund der hohen Anforderungen an das Pferd, in allen Teilbereichen den Beurteilungskriterien der Einzeldiszipline zu genügen, sind in dieser Klasse nur Seniorpferde zugelassen. Auf Grund der erforderlichen Vielseitigkeit der Reiter ist diese Klasse den Leistungsklassen LK 3, LK 2 und LK 1 vorbehalten. Diese Umstände rechtfertigen den Titel „Superhorse“. Das Pferd sollte bereitwillig der Führung des Reiters folgen und sich mit nur wenig oder sogar ohne erkennbare Hilfenlenken und vollständig beherrschen lassen. Jede selbstständig vom Pferd ausgeführte Bewegung muss als fehlende oder zeitweise fehlende Kontrolle betrachtet und daher entsprechend der Schwere der Abweichung mit Fehlerpunkten bestraft werden. Positiv gewertet werden Weichheit, Feinheit, Haltung, rasche Ausführung und Überlegenheit bei der Ausführung der verschiedenen Lektionen unter Einhaltung einer kontrollierten Geschwindigkeit. Das Pferd wird nach der Qualität seiner Gangarten und Galoppwechsel, nach seiner Durchlässigkeit, Feinheit, Veranlagung und Willigkeit gegenüber dem Reiter (Harmonie) bewertet.
- Startberechtigt sind 7-jährige und ältere Pferde. Die Vorstellung der Pferde erfolgt einhändig am Bit.
- Die Reitbahn muss mind. 20 x 45 m gross sein.
- Bewertung
- Die Basis für die Punktvergabe sind 70 Punkte. Die einzelnen Manöver werden in halben Punktschritten von -1 ½ als niedrigste bis +1 ½ als beste Bewertung benotet.
Penalties und 0-Score- Die Penalties werden analog zu den jeweiligen Disziplinen vergeben. Ebenso erfolgt der 0-Score wie in den Einzeldisziplinen beschrieben. Ausnahmen: im Westernridingabschnitt: Wird nicht mindestens ein fliegender Wechsel gezeigt, führt dies zu einem 0-Score. In der Pattern 2 wird unter Punkt 5 ein Übergang von Galopp in den Schritt verlangt. Wird dieser über Trab oder Stop ausgeführt, ergibt dies Penalty 1.
- Pluspunkte im Manoever-Score
- - exaktes und sauberes Pattern
- Durchlässigkeit für Zügel- und Schenkelhilfen (angemessen loser Zügel), gute Kontrolle über das Pferd
- Manier und Disposition (geschmeidig und harmonisch)
- Qualität der Gangarten
- Qualität der Galoppwechsel (simultan)
- Exterieur und Gesundheit/Fitness (Ausstrahlung)
- Minuspunkte im Manoever-Score
- - Extremes Aufsperren des Maules, übermäßig starkes Kauen, Kopfschlagen
- Den Hilfen des Reiters zuvorkommen, mangelnde Kontrolle über das Pferd
- Stolpern
- Verspanntes, undurchlässiges Pferd
- Pferdenase hinter der Senkrechten
- Deutliches Spornieren
- Reining
- Reining („to rein a horse“) heißt nicht nur, das Pferd zu führen, sondern auch jede seiner Bewegungen zu kontrollieren. Das am besten gerittene Pferd sollte bereitwillig der Führung des Reiters folgen und sich mit nur wenig oder sogar ohne erkennbare Hilfen lenken und vollständig beherrschen lassen. Jede selbstständig vom Pferd ausgeführte Bewegung muss als fehlende oder zeitweise fehlende Kontrolle betrachtet und daher entsprechend der Schwere der Abweichung mit Punktabzug bestraft werden. Positiv gewertet werden Weichheit, Feinheit, Haltung, rasche Ausführung und Überlegenheit bei der Ausführung der verschiedenen Lektionen unter Einhaltung einer kontrollierten Geschwindigkeit.
- Klassenangebot und Patternauswahl
- Reining wird nicht für die LK 5 ausgeschrieben. Für LK 4 wird ein Pattern aus den folgenden bezeichneten Pattern ausgewählt 2, 6 und 8. Geritten werden diese Pattern mit jeweils nur zwei Spins. Für LK 3, LK 2 und LK 1 stehen die Pattern 1 bis 10 zur Verfügung. Der Richter entscheidet über das Pattern, das von den startenden Teilnehmern absolviert werden muss. Dieses muss spätestens 1 Stunde vor Beginn des Turniers bekannt gegeben werden.
- Pruefungsablauf
- Jeder Teilnehmer muss die geforderte Prüfung separat als Einzelaufgabe reiten. Er betritt die Reitbahn auf Aufforderung durch den Ansager. Jedes Reining-Pattern beginnt aus dem Stand oder Schritt (ausgenommen die Run-in-Pattern).
- Gebisskontrolle
- Nach dem Ritt muss der Reiter im Schritt zum Richter kommen, das Zaumzeug abnehmen und dem Richter das Gebiss vorzeigen. Der Richter kontrolliert das Pferd auch auf Verletzungen und Manipulationen. Dies ist ein vorgeschriebener Teil des Reining-Patterns.
- Zusaetzlicher Bit-Judge
- Ein zusätzlicher Richter (Bit-Judge) kann zur Gebisskontrolle eingesetzt werden. Dafür hält sich der Bit-Judge im Eingangsbereich der Bahn von Beginn der Prüfung bis zum Verlassen der Platzierten bereit. Wird dies vor Prüfungen durch den Ansager bekannt gegeben, dann verlassen die Teilnehmer die Bahn und zeigen das verwendete Gebiss dem zusätzlichen Richter, der das Pferd auch auf Verletzungen kontrolliert. Sie dürfen den Bereich vor der Bahn nur verlassen, wenn sie kontrolliert wurden, sonst sind sie disqualifiziert. Über eine diesbezügliche Disqualifikation entscheidet der zusätzliche Richter (Bit-Judge) selbstständig.
- Reibahn
- Die Größe der Reitbahn muss mind. 20 x 40 m betragen. Die Markierungen werden an der Bande oder am Zaun wie folgt aufgestellt: Eine Markierung in der Mitte der Bahn. Jeweils eine Markierung in einem Abstand von mindestens 15 Metern vom Ende der langen Seite.
- Bewertung
- Die Basis der Punktvergabe liegt bei 70 Punkten; von diesen werden Punkte abgezogen bzw. zu diesen hinzu addiert. Die einzelnen Manöver werden in halben Punktschritten von -1 ½ als niedrigste bis +1 ½ als beste Bewertung benotet.
- 0-Score und Strafpunkte. Ritte, die mit einem 0-Score enden, kommen für eine Platzierung nicht in
Frage. Wenn ein 0-Score in einem Vorlauf erritten wird, ist keine
Finalteilnahme möglich.
- A. 0-Score
- Mehr als den Zeigefinger zwischen den Zügeln (Split Reins)
- Benutzen von zwei Händen oder Wechseln der Hand während der Aufgabe; Ausnahme: Reiten mit Snaffle Bit oder Hackamore
- Jede Abweichung vom vorgeschriebenen Pattern, dazu gehören auch Rückwärtsrichten von mehr als 4 Tritten (2 Schritten) und Kehrtwendungen von mehr als 90°. (Ausnahme: Ein kompletter Stop im ersten Viertel des Zirkels nach dem Angaloppieren des Pferdes gilt nicht als zusätzliches Manöver, sondern führt lediglich zu 2 Punkten Abzug für Gangartwechsel [Break of gait])
- Ausrüstungsfehler, die den Ritt behindern oder gefährden, z. B. Zügel auf dem Boden in Bewegung
- Verweigern gegenüber den reiterlichen Hilfen in dem Maß, dass eine Verzögerung des Patterns die Folge ist
- Durchgehen oder mangelnde Kontrolle, wobei nicht mehr zu erkennen ist, ob der Reiter die Aufgabe noch reitet
- Traben von mehr als einem halben Zirkel oder der Hälfte der Bahnlänge
- Überdrehen (Overspin) von mehr als einer 1/4-Drehung
- Sturz von Pferd und/oder Reiter
- Gebrauch der Romals in anderer Weise, als in Abschnitt A. 60 § 6005C. beschrieben
- B. 5 Strafpunkten
- Einsatz der Sporen vor dem Gurt
- Benutzen einer Hand, um dem Pferd Angst einzujagen oder um es während der Aufgabe zu loben
- Berühren des Sattels mit einer Hand, um sich dadurch einen Vorteil zu verschaffen
- Grobe Widersetzlichkeit, wie z.B. treten, beißen, bocken, steigen, ausschlagen
- C. 2 Punkten
- Missachtung der Marker bei Stop und Rollback
- Unterbrechung der vorgeschriebenen Gangart
- Einfrieren zum Stillstand beim Spin und Rollback
- Bei allen Patterns (außer Run-in-Patterns): nicht anhalten oder Schritt reiten vor dem Angaloppieren
- Bei Run-in-Patterns: nicht angaloppieren vor dem ersten Marker
- D. Sonstige Fehler in der Reining-Aufgabe
- Einleiten eines Zirkels oder einer Zirkelacht auf der falschen Hand oder verspäteter Galoppwechsel werden wie folgt bewertet:
um 1 Galoppsprung verspäteter Galoppwechsel = 1 Strafpunkt
bis ¼ Zirkel nach Einleiten des Zirkels = 1 Strafpunkt
bis ½ Zirkel zu spät = 2 Strafpunkte
bis ¾ Zirkel zu spät = 3 Strafpunkte bis 1 Zirkel zu spät = 4 Strafpunkte
Bei Patterns, in denen einfache Galoppwechsel erlaubt sind, werden im Galoppwechselbereich (ca. 3 Pferdelängen in der Bahnmitte) für Gangartunterbrechung keine Strafpunkte vergeben. Die äußeren Marker stellen keine Begrenzung für die Größe der Zirkel dar. - Beginn eines Zirkels im Trab oder Trab nach einem Rollback:
bis zu 4 Tritte = ½ Strafpunkt
Trab von mehr als 4 Tritten = 2 Strafpunkte bis zur halben Bahnlänge bzw. Zu ½ Zirkel
- Über-/Unterspinnen
bis zu 1/8 Spin zuviel oder zuwenig = ½ Strafpunkt 1/8
bis ¼ Spin zuviel oder zuwenig = 1 Strafpunkt
- Wird ein Stop näher als 6m an der Seitenbande ausgeführt, wird ½ Strafpunkt vergeben.
- Fehler des Pferdes, die Punktabzug, jedoch nicht die Disqualifikation zur Folge haben
- - Aufsperren des Maules; übermäßig starkes Kauen, aufgesperrtes Maul oder Kopfschlagen bei den Stops
- Mangelnde Weichheit, fehlendes Geraderichten, Stops nicht aus der Hüfte, sich Nach vorn oder zur Seite entziehen nach dem Stop, schiefer Stop
- Stolpern
- drehender Schweif
- schiefes Rückwärtsrichten
- Umwerfen von Marker
- Moegliche Beratung der Richter
- Bei Disqualifikation, 0-Score und bei einem 5-Punkte-Abzug können die Richter sich beraten. Wenn offizielle Videoaufzeichnungen aller Ritte vorliegen, können diese Aufnahmen ausschließlich vom Richter zu Rate gezogen werden, jedoch nicht nach erfolgter Platzierung.
- Jungpferdepruefungen
- Zugelassene Reiter
- Für die Teilnahme an Jungpferdeprüfungen sind folgende Reiter zugelassen: LK 3A, LK 2 B, LK 2A, LK 1A Auch in Jungpferdeprüfungen können die Reiter Leistungspunkte erreichen.
- Zugelassene Pferde
- Für die Teilnahme an Jungpferdeprüfungen sind nur 4- und 5jährige Pferde zugelassen. Die vorgestellten Pferde können Leistungspunkte erreichen, die dazu führen, dass entsprechende Pferde die Startberechtigung für die SM erreichen.
- Arena-Ausstattung
- Die Arena muss eine solide Umzäunung aufweisen. Die Mindestgröße der Reitbahn für diese Prüfungen beträgt 20x40m. Die Bodenbeschaffenheit muss den Anforderungen an vergleichbare Diszipline entsprechen.
- Ausruestung der Pferde
- Die erlaubte Zäumung ist: Snaffle-Bit- oder Hackamore-Zäumung mit beidhändiger Zügelführung. Bandagen und Gamaschen sind in allen Jungpferdeprüfungen erlaubt.
- Richtverfahren
- Die Jungpferdeprüfung ist eine Einstiegsprüfung für 4- und 5 jährige Pferde, um sie vorsichtig und ungezwungen an den Turniersport heranzuführen und ihnen Turniererfahrung zu ermöglichen. Dabei sollen die natürlichen Veranlagungen in den Grundgangarten, der Körperbau und das Temperament bewertet werden. Ausbildungsgerechte Vorstellung im geforderten Tempo sind einer der Schwerpunkte dieser Prüfung. Über den entwicklungsgemäßen Unterschied zwischen 4- und 5jährigen Pferden sollen sich die Richter stets im Klaren sein. Ein perspektivisches Potential für den Turniersport ist positiv zu bewerten, Zukunftsprognosen für spätere Einsätze im gehobenen Westernreitsport sind jedoch zu vermeiden.
- Durchfuehrung
- Die Notengebung erfolgt in der Reihenfolge: Pattern, Grundgangarten, Typ und Qualität des Körperbaus, Gesamteindruck als Westernreitpferd.
- Beurteilung
- Beurteilt werden die Ausführung der Pattern, die natürlichen Bewegungen des Pferdes/Ponys in den drei Grundgangarten, der Typ und die Qualität des Körperbaus sowie der Gesamteindruck auf der Grundlage der Kriterien der Ausbildung zum Westernreitpferd. Dies sind laut Ausbildungsskala:
- Takt
- Losgelassenheit/Entspannung
- Anlehnung/Dehnungsbereitschaft
- Aktivierung der Hinterhand - Geradrichtung
- Absolute Durchlässigkeit
Erläuterungen:
Zu Takt: Gleichmaß in Raum und Zeit
Zu Losgelassenheit: Schwingender Rücken, geschlossenes, tätiges Maul, getragener, pendelnder Schweif, zufriedener Gesichtsausdruck und ruhiges und zufriedenes Ohrenspiel.
Zu Anlehnung/Dehnungsbereitschaft: Weiche Verbindung zum Pferdemaul
Zu Schwung: Das energische Abfußen der hinteren Beine und unter den Schwerpunkt schwingen.
Geraderichten und Versammlung: Die Punkte der Ausbildungsskala sollten nicht alle erfüllt sein, sondern wichtig sind die ersten drei, dem Alter entsprechend.
- Kriterien
- Die Grundgangarten eines jungen Pferdes müssen natürlich, taktmäßig und ohne Spannung sein. Der Schwung soll sich aus einer energisch in Richtung Schwerpunkt abfußenden Hinterhand durch einen schwingenden Rücken entwickeln. Tritte und Sprünge sollen frei aus der Schulter heraus in einer gewissen Selbsthaltung und im natürlichen Gleichgewicht gezeigt werden. Übergroße Bewegungsabläufe sind kritisch zu betrachten.
- a) Schritt
Erwünscht ist ein losgelassen, im sicheren Viertakt schreitendes Pferd/Pony. Beurteilt wird der Bewegungsablauf unter besonderer Berücksichtigung der Kriterien Takt und Raumgriff. Fehlerhaft sind insbesondere:
- sich wiederholende Taktunreinheiten ggf. Bis hin zu passartigen Bewegungen,
- eilige, „zackelnde“ Fußfolge,
- in der Schulter gebundener Vortritt,
- b) Trab
Erwünscht ist ein ausbalancierter, elastischer und ausdrucksvoller Grundtrab. Beurteilt wird der Bewegungsablauf, d. h. Takt, Rückentätigkeit, Schwung, Schub und Raumgriff, vor allem aber Losgelassenheit und Elastizität. Nichteinhaltung des Tempos, das dem Körperbau des zu bewertenden jungen Pferdes/Ponys entspricht, mindert die Wertnote deutlich. Fehlerhaft sind insbesondere:
- sich wiederholende Taktstörungen
- gespannte Tritte, die aus festgehaltenem Rücken kommen
- mangelnde Korrespondenz im Bewegungsablauf zwischen Vorund Hinterhand
- deutliches seitliches Ausweichen der Hinterhand
- erkennbare „Bergabtendenz “
- c) Galopp
Erwünscht ist ein im klaren Dreitakt gesprungener Galopp mit Schwebephase und aktiver Hinterhand. Beurteilt wird wie im Trab der Bewegungsablauf, d. h. Takt, Rückentätigkeit, Schwung, Schub und Raumgriff vor allem aber Losgelassenheit und Elastizität. Nichteinhaltung des Tempos, das dem Körperbau des zu bewertenden jungen Pferdes/Ponys entspricht, mindert die Wertnote deutlich. Fehlerhaft sind insbesondere:
- deutlicher Verlust des klaren Dreitaktes
- wiederholtes Umspringen, z. B. Kreuzgalopp aufgrund mangelnden Gleichgewichts
- steifes Hinterbein mit wenig Aktivität im Sprunggelenk
- festgehaltener, strammer Rücken mit eingeklemmtem Schweif
- kurze, eilige Sprungfolge beim Erweitern - deutliches „Auf-der-Vorhand-Galoppieren“.
- d) Typ und Qualität des Körperbaus
Es ist notwendig, dass das Pferd von allen Seiten betrachtet wird.
In die Beurteilung einfließen soll der Typ im Hinblick auf die Verwendung als modernes Westernreitpferd. Wichtig für die Beurteilung des Typs und der Qualität des Körperbaus ist ein harmonischer, für Reitzwecke jeder Art geeigneter Körperbau, mit einer harmonischen Aufteilung in Vor-, Mittel-und Hinterhand. Des weiteren eine mittellange, sich zum Kopf hin verjüngende Halsung, mit guter Ganaschenfreiheit, eine große, schräg gelagerte Schulter mit langem Oberarm, ein markanter, weit in den Rücken hineinreichender Widerrist, ein mittellanger, gut bemuskelter Rücken, ausreichende Brusttiefe, eine lange, leicht geneigte Kruppe mit kräftiger Hinterhandbemuskelung. Erwünscht ist weiterhin ein zum Körperbau passendes, korrekt gestelltes, trockenes Fundament mit ausgeprägten Gelenken, mittellangen Fesseln und wohlgeformten Hufen, das eine lange Gebrauchsfähigkeit erwarten lässt. Fehlerhaft sind:
- ein ausdrucksloses Erscheinungsbild,
- verschwommene Konturen und unklare Gelenke,
- eine zu kurze, schwere oder tiefangesetzte Halsung und/oder eine kleine, steile Schulter,
- ein kurzer oder wenig markanter Widerrist, sowie ein zu kurzer, zu langer oder wenig tragfähiger Rücken,
- eine feste oder aufgewölbte Nierenpartie,
- eine kurze oder gerade Kruppe mit hohem Schweifansatz,
- deutliche Stellungsfehler der Gliedmaßen
- fehlerhafte Hufausprägung (z.B. Bockhuf, Zwanghuf, flache Trachten, etc.)
- weitere erkennbare Qualitätsmängel etc.).
e) Gesamteindruck auf der Grundlage der Kriterien der Ausbildung zum Westernreitpferd
In die Gesamtbeurteilung fließen die Rittigkeit des Pferdes auf der Grundlage der altersgemäßen Kriterien der Ausbildungsskala sowie dessen Ausstrahlung, der Gehorsam und das Gesamtbild der Vorstellung ein. Die Betonung der Bewertung der natürlichen Bewegungen kann nicht deutlich genug erfolgen. D. h. die Pferde/Ponys sollen in Dehnungshaltung aus der Hinterhand über den Rücken durch das Genick zum Schwingen kommen. Es spielt auch die korrekte Grundausbildung bei der Beurteilung eine Rolle. Dies spricht nachhaltig für eine altersmäßige Unterteilung in 4- und 5- jährige Pferde. Das Temperament geht nur dann negativ in die Note ein, wenn sich ständig wiederholender Ungehorsam gezeigt wird. Weiterhin haben die beginnende Gymnastizierung, die natürliche (innere und äußere) Losgelassenheit, die Rückentätigkeit und die Balance besonderen Einfluss auf die Note. Fehlerhaft sind insbesondere:
- erheblicher Widerstand gegen die reiterliche Einwirkung,
- unkorrekte Anlehnung,
- offensichtliche Untugenden bzw. Ungehorsam bei der Vorstellung an der Hand
- Spannungen, enger Hals und ständiges hinter dem Zügel gehen
- offenes Maul und sichtbare Zunge.
- Bewertung
- Es gibt Wertnoten von 1 - 10 für
- Pattern
- Grundgangarten
- Typ und Qualität des Körperbaus
- Gesamteindruck
- Die Bedeutung der Wertnoten ist Begriffen gleich zu stellen:
10 ausgezeichnet
9 sehr gut
8 gut
7 ziemlich gut
6 befriedigend
5 genügend
4 mangelhaft
3 ziemlich schlecht
2 schlecht
1 sehr schlecht
0 nichtausgeführt
Bei gravierenden Fehlern oder Auslassen von Manövern wird das jeweilige Manöver mit Null bewertet.
- Working Cowhorse
- Sowohl die Reining als auch die Arbeit am Rind sind vorgeschriebene Übungsteile dieser Prüfung. Der Schwerpunkt in der Beurteilung der Rinderarbeit ist, dass das Pferd jederzeit in der Lage sein soll, das Rind zu kontrollieren, indem es überdurchschnittlichen „Cowsense“ und natürliche Fähigkeiten beweist, am Rind zu arbeiten, ohne übermäßige Zügel oder Sporenhilfen zu benötigen.
- Reining (Drywork)
- Pattern
- Der Richter wählt eines der vorgeschriebenen Working-Cow-Horse- Pattern aus, das 1 Stunde vor Turnierbeginn bekannt gegeben werden muss.
- Bewertung
- Die Reining (Drywork) wird gerichtet, wie in Abschnitt B.78 Reining beschrieben. Die Bewertung sowohl für die Dry Work als auch für die Fence Work erfolgt auf der Punktevergabe von 60-80 Punkte, wobei 70 Punkte die Basis ist.
- Arbeit am Rind (Cowwork, Fencework)
- Reihenfolge der Prüfungsteile
Die Arbeit am Rind (Fencework) kann direkt im Anschluss an den Reining-Teil verlangt werden oder aber erst, je nach Entscheidung des Richters, wenn alle Teilnehmer die Reining absolviert haben. Teilnehemr der LK 3A dürfen nur ein Boxing durchführen.
- Pruefungsablauf
- Für eine ideale Rinderarbeit soll der Teilnehmer, sobald er ein Rind bekommen hat, dieses am festgelegten Ende der Bahn eine ausreichende Zeit halten, um die Fähigkeit des Pferdes zu demonstrieren, das Rind an der vorgeschriebenen Seite zu kontrollieren. Nach einer angemessenen Zeitspanne soll der Teilnehmer das Rind auf die lange Seite lassen und das Rind zumindest 1-mal zu jeder Seite gegen die Bande wenden. Dann soll das Rind in die offene Bahn getrieben und dort zumindest 1-mal in jede Richtung gezirkelt werden. In der Bewertung wird vom Richter die Größe der Bahn, die Bodenbeschaffenheit und der Schwierigkeitsgrad bei der Rinderarbeit in Betracht gezogen. Bei der Rinderarbeit darf sich der Reiter am Horn festhalten.
- Arbeitszeit
- Pferd und Rind sollen gearbeitet werden, bis der Richter pfeift. Wenn der Teilnehmer aufhört zu arbeiten, bevor der Richter ihn abpfeift, erhält er eine Bewertung von 0 (0-Score). Ein Pferd, das sich bemüht hat, die Rinderarbeit zu beenden, und nicht disqualifiziert wurde, wird seinen Leistungen gemäß vom Richter beurteilt.
- Bewertung
- Die Bewertung erfolgt auf der Basis von 70 Punkten. Von diesen werden Punkte abgezogen bzw. zu diesen hinzu gerechnet.
- Disqualifikation
- Ein Teilnehmer, der in einem Prüfungsteil disqualifiziert ist, ist nicht mehr in der Wertung, d. h., er kann in der Gesamtprüfung nicht platziert werden. Gründe für die Disqualifikation sind:
- Sturz von Pferd und Reiter
- Zweihändiges Reiten bei Bit-Zäumung - Unerlaubte Ausrüstung
- Übertriebenes Korrigieren des Pferdes zwischen Reining und Fencework, sowie wenn der Reiter auf eine neue Kuh wartet. Korrigieren oder Trainieren ist definiert als Erlangung eines Vorteils durch ziehen, drehen, Stoppen, oder Rückwärtsrichten
- 0-Score
Gründe für einen 0-Score in der Fencework sind:
- Der Teilnehmer bricht die Arbeit ab, bevor die Rinderarbeit beendet ist
- Der Teilnehmer verlässt den Arbeitsbereich, bevor die Rinderarbeit beendet ist
- Das Pferd wendet dem Rind während der Arbeit den Schweif zu
- Abpfiff durch den Richter.
Der Richter kann ein Pferd jederzeit abpfeifen. Jedes Pferd, das während der Arbeit außer Kontrolle gerät und so den Reiter gefährdet, d. h. den Weg des Rindes kreuzt, soll abgepfiffen werden. Aus dem Abpfiff resultiert in jedem Falle ein 0-Score, es sei denn, es liegen Gründefür eine Disqualifikation nach § 4307 vor, dann ist der Teilnehmer disqualifiziert.
- 5 Strafpunkte
- - nicht in jede Richtung wenden (5 Punkte Abzug für jede Richtung)
- absichtlicher Einsatz der Sporen vor dem Gurt
- 3 Strafpunkte
- das Pferd beißt oder schlägt das Rind, das Pferd lässt sich nicht wenden und läuft an der Bande geradeaus (Verweigern der Wendung)
- das Rind vor dem Zirkeln erschöpfen oder überarbeiten
- das Rind umwerfen, ohne einen Arbeitsvorteil zu haben.
- 2 Strafpunkte
- beim Arbeiten auf der langen Seite bereits um die Ecke herumgeritten sein, bevor das Rind gewendet wird.
- Bei trot-in-Pattern kein Stop vor dem Galoppstart
- 1 Strafpunkt
- Verlust des Arbeitsvorteils,
- Pferde, die am Rind vorbeilaufen, sollen mit 1Strafpunkt je Länge, die sie am Rind vorbei geritten sind, bestraft werden. Wenn die Hinterhand des Pferdes eine Pferdelänge am Rinderkopf vorbei ist, gilt dies als eine Länge vorbeigelaufen,
- Nicht am Mittelmarker vorbei sein, bevor das Rind das erste Mal gewendet wird, beim Arbeiten an der langen Seite die Ecke oder das Ende der Bahn benutzen, um das Rind zuwenden,
- jedes Mal, wenn die Bahn gekreuzt wird, um die gegenüberliegende Seite für eine Wendung zu nutzen,
- einen Zügel durch die Finger gleiten lassen (verkürzen).
- Fehler, die zu Abzuegen fuehren
- Die folgenden Verhaltensweisen des Pferdes werden als Fehler gewertet:
- übertriebenes Öffnen des Mauls,
- hart oder schwerfällig im Maul,
- nervöses Kopfschlagen,
- auf dem Gebiss liegen,
- anhalten oder Verzögern während der Prüfung, besonders beim Folgen des Rindes, was Vorwegnahme oder Unwillen des Pferdes andeutet,
- das Verlieren des Rindes oder aufgrund eines schlecht zu arbeitenden Rindes nicht fähig sein, das Pattern zu beenden, soll nach Ermessen des Richters bestraft werden.
- Pluspunkte in der Bewertung
- Die Eigenschaften eines guten Working Cow Horses sind:
- gutes Benehmen des Pferdes,
- wendige und weiche Bewegungen mit den Hufen jederzeit unter dem Körperschwerpunkt, beim Stoppen sollen die Hinterbeine gut unter dem Körper sein,
- ein weiches Maul und Reaktion auf leichte Zügelhilfen, besonders bei den Wendungen,
- der Kopf soll in einer natürlichen Position getragen werden, mit angemessener Geschwindigkeit arbeiten, jedoch jederzeit unter der Kontrolle des Reiters sein.
- Neues Rind
- Wenn die Zeit und die Anzahl der Rinder es erlauben, kann der Richter nach seinem Ermessen dem Teilnehmer ein neues Rind nach folgenden Kriterien zuteilen, damit dieser die Fähigkeiten seines Pferdes am Rind zeigen kann.
- Das Rind will oder kann nicht laufen,
- Das Rind will die kurze Seite der Bahn nicht verlassen,
- Das Rind ist blind oder weicht dem Pferd nicht,
- Das Rind verlässt die Bahn.
- Gesamntwertung
- Wertung aus beiden Prüfungsteilen
- Die Wertungen (Scores) aus beiden Prüfungsteilen werden für die Gesamtwertung addiert. Bei Punktegleichstand mehrerer Teilnehmer entscheidet die höhere Bewertung bei der Arbeit am Rind (Fence-Work). Ein Pferd, das sowohl in der Reining als auch bei der Rinderarbeit gestartet ist, kann platziert werden, obwohl es in einem Prüfungsteil einen 0-Score erhalten hat (Beispiel: Wenn ein Pferd bei der Reining eine Bewertung von 0 erhält, jedoch in der Rinderarbeit eine Punktzahl von 70, so ist seine Gesamtwertung 70 Punkte, und es kann mit dieser Punktzahl platziert werden).
- Cutting
- Regeln der NCHA (National Cutting Horse Association)
- Wenn Cutting-Prüfungen abgehalten werden, sind die Regeln der NCHA (National Cutting Horse Association), USA zu befolgen. Auszug aus dem NCHA-Regelbuch:
- 1. Von jedem Pferd wird verlangt, dass es mitten in die Herde hineingeht, um die Fähigkeit, einen Cut zu machen, zu demonstrieren. Wer diese Aufgabe nicht ausführen kann, erhält 3 Strafpunkte a) Das Pferd erhält Pluspunkte für ein ruhiges Eindringen in die Herde, das möglichst geringe Unruhe in der Herde und bei dem herausgeholten Tier verursacht.
- 2. Das herausgeholte Tier soll möglichst in die Mitte der Arena gebracht werden. Dafür werden Pluspunkte gegeben. Zusätzliche Pluspunkte erhält das Pferd, welches das Rind weit genug von der Herde wegtreiben kann, um möglichst wenig Unruhe in der Herde auszulösen. Damit wird die Fähigkeit, ein Rind treiben zu können, demonstriert.
- 3. Pluspunkte werden für das Reiten mit losem Zügel während der ganzen Vorführung gegeben.
- 4. Pluspunkte erhält, wer das Rind möglichst nahe der Mitte der Arena platzieren und dort mit ihm arbeiten kann.
- 5. Sollte das Pferd oder der Reiter irgendwann während der Arbeit Unruhe und Verwirrung verursachen, werden folgende Strafpunkte gegeben: a) Jede Art durch den Reiter verursachter Lärm ergibt 1 Strafpunkt. b) Jedes Mal, wenn ein Pferd in die Herde rennt und die Rinder auseinander treibt, während es ein Tier herausholen soll oder während es mit dem Tier arbeitet, werden 3 Punkte abgezogen. c) Der Richter soll die Vorführung sofort unterbrechen, falls der Reiter das Pferd misshandelt oder die Herde in Aufregung versetzt wird. Sollte der Teilnehmer auf Anweisung nicht sofort anhalten, wird er bestraft.
- 6. Wird der Backfence (Abschrankung hinter der Herde) als Hilfe zum Anhalten oder Wenden des Rindes benützt (näher als 1 m am Fence), werden 3 Punkte abgezogen. Der Richter hat vor Anfang der Prüfung zu bestimmen, wo der Backfence aufgestellt werden soll. Es gilt nur der Backfence an und für sich und nicht eine imaginäre Linie von Punkt zu Punkt. Sollten einer oder mehrere Teilnehmer vor Beginn der Prüfung Einspruch gegen die Platzierung des Backfence erheben, wird unter den Teilnehmern abgestimmt und ein von der Mehrheit akzeptiertes Backfence aufgestellt.
- 7. Ein Pferd, das zur falschen Seite dreht und mit dem Schweif gegen das Rind steht, mit dem es gerade arbeitet, erhält automatisch einen Score von 60 Punkten.
- 8. Das Pferd erhält 1 Punkt Abzug für jedes Einwirken des Reiters mit dem Zügel, egal ob der Zügel hoch oder tief gehalten wird. Ebenfalls 1 Punkt Abzug gibt es, wenn das Pferd in irgendeiner Form sichtbar vom Reiter unterstützt wird. Falls der Zügel so kurz gehalten wird, dass das Pferd gegen das Gebiss läuft, wird jedes Mal, wenn dies vorkommt, 1 Punkt abgezogen, auch wenn der Reiter die Hand ruhig hält.
a) Nach dem das Rind ausgesucht wurde und von der Herde getrennt ist, muss der Zügel sofort hingegeben werden, und jegliche Hilfen des Reiters werden pro Vorkommnis mit 1 Punkt Abzug bestraft.
b) Die Zügel müssen in einer Hand gehalten werden. Jedes Berühren mit der zweiten Hand wird mit 3 Punkten bestraft, außer wenn die Zügel geordnet werden müssen. Dies ist nur zwischen zwei Cuts möglich. *Die folgenden Bestimmungen werden aus der deutschen Übersetzung des NCHA-Regelwerks durch die National Cutting Horse Association (NCHA) of Germany zitiert.
c) Sporeneinsatz hinter der Schulter zählt nicht als Hilfe. Wird der Sporen auf der Schulter eingesetzt, erhält der Reiter 3 Punkte Abzug.
d) Stiefelspitze, Fuß, Steigbügel an der Schulter des Pferdes eingesetzt gilt als sichtbare Hilfe und wird mit 1 Punkt bestraft.
- 9. Wenn ein Rind, mit dem gerade gearbeitet wird, in die Herde zurückkehrt, werden 5 Strafpunkte abgezogen.
- 10. Falls der Reiter von einem von ihm ausgewählten Rind ablässt und sich einem anderen Tier zuwendet, werden ihm dafür 5 Strafpunkte gegeben.
- 11. Wenn ein Pferd das Rind soweit überholt, dass es seinen Arbeitsvorteil verliert, wird ihm für jedes dieser Vorkommnisse 1 Punkt abgezogen.
- 12. Unnötige Grobheiten des Pferdes wie Schlagen oder Beißen des Rindes werden mit 3 Punkten bestraft.
- 13. Der Reiter darf von einem Rind ablassen, sobald dieses eindeutig still steht, sich offensichtlich vom Pferd abwendet oder sich hinter die Zeitlinie bzw. die Turnback-Pferde begibt. In allen anderen Fällen werden dem Reiter 3 Punkte abgezogen.
- 14. Falls sich das Pferd mitten in der Arbeit abwendet, werden 5 Strafpunkte gegeben.
- 15. Wenn ein Pferd 2 oder mehr Rinder aus der Herde treibt und nicht in der Lage ist, eines daraus zu separieren, bevor es aufgibt, werden 5 Strafpunkte abgezogen. Falls die Zeit vorher abgelaufen ist, gibt es keine Strafpunkte.
- 16. Die Pferde müssen entweder mit Bit (Stange) oder Hackamore geritten werden. Die Zäumung darf kein Nasenband oder Bosal haben. Die Hackamore muss aus Schnur oder geflochtener Rohhaut hergestellt sein und darf keine Metallteile aufweisen. Die Hackamore darf auch nicht zu eng sein; zwei Finger des Richters müssen leicht unter dem Nasenband bzw. dem Kinnriemen Platz finden. Chokeropes (zusammenziehbare Schnurteile), Tie-downs, Draht um die Nase oder am Stirnband, zu enge Nasenbänder (bei der Hackamore), Quirts oder andere Zusätze, die dazu dienen, das Pferd unrechtmäßig unter Kontrolle halten zu können, sind in einer Arena, in welcher NCHAanerkannte Prüfungen stattfinden, nicht zugelassen. Ein Vorgeschirr darf angelegt werden, sofern es den Hals des Pferdes frei lässt. Chaps und Sporen dürfen getragen werden. Jeder Reiter, der gegen eine oder mehrere der vorangegangenen Regeln verstößt, wird disqualifiziert. Der Richter darf im Zweifels fall den Reiter zu sich rufen, um zu kontrollieren, ob in irgendeiner Weise ein Verstoß gegen Absatz 16 vorliegt.
a) Alle Pferde müssen gemäß Absatz 16 gesattelt und gezäumt sein.
b) Jeder Teilnehmer, der an einem NCHA-anerkannten odergesponserten Anlass die Arena betritt, muss in korrekter Westernkleidung erscheinen, inkl. Hut. Die Männer müssen langärmelige, mit Knöpfen oder Druckknöpfen durchgeknöpfte Hemden mit Kragen tragen. T-Shirts und Pullover oder Strickjacken sind nicht erlaubt. Frauen haben langärmelige Hemden oder Blusen mit Kragen zu tragen. Sweater, die zum Hemd passen, sind erlaubt.
c) Regel 16 des NCHA-Regelbuches tritt an Meisterschaften und Jackpot-Cuttings 1 Stunde vor der offiziell bekannt gegebenen Startzeit in Kraft. Bei Prüfungen mit Alterslimit oder anderen speziellen Prüfungen, die von der NCHA anerkannt sind, tritt Regel 16 drei Stunden vor der publizierten Startzeit in Kraft und gilt bis eine Stunde nach Beendigung der letzten Prüfung des jeweiligen Tages.
d) Regel 16 kann vom Show-Management ausgeklammert werden, um ein offizielles Training durchzuführen, vorausgesetzt, dass dieses spätestens eine Stunde vor Beginn irgendeiner Prüfung beendet ist.
e) Die Teilnehmer dürfen höchstens 4 Helfer haben.
- 17. Wenn ein Reiter oder ein Pferd (oder beide) stürzen, ist das Resultat automatisch 60 Punkte.
- 18. Jeder Reiter, der seinem Pferd erlaubt, mit der Arbeit aufzuhören oder die Arena zu verlassen, bevor die erlaubte Zeit abgelaufen ist, wird für diesen Lauf disqualifiziert.
- 19. Ein Teilnehmer darf seine ganze Vorführung wiederholen, falls der oder die Richter der Meinung sind, dass er nicht die ganzen 2 ½ Minuten der zur Verfügung stehenden Zeit ausnützen konnte, oder wenn größere Störungen, die weder vom Reiter noch von seinen Helfern verursacht wurden, die Richter zum Stoppen der Zeit veranlassen. Solche Störfaktoren können ein aufgegangenes Tor, ein umgekippter Teil der Umzäunung oder irgendwelche Fremdkörper sein, die in den für die Arbeit benötigten Teil der Arena gefallen sind. Dazu gehört nicht, wenn sich die Herde aufsplittet, weil sie, infolge normaler Aktivitäten in der Arena, unruhig geworden ist. Jede Wiederholung muss mit der in der Arena befindlichen Herde, die der Reiter zugelost bekommen hat, geschehen, bevor die Herde ausgewechselt wird. Der Teilnehmer kann die Arbeit sofort oder als letzter vor dem Auswechseln der Herde wiederholen. Eine Wiederholung wird nicht erlaubt, falls der Reiter bereits 5 Strafpunkte infolge einer größeren Störung der Herde erhalten hat. Falls der Teilnehmer der Meinung sein sollte, dass ein Vorfall passiert sei, der einen Re-R unrechtfertigen würde, muss er sofort einen Antrag an den Vertreter der Turnierteilnehmer oder an den für die Ausrüstung zuständigen Richt erstellen, welcher das Show-Management informiert, bevor der nächste Teilnehmer startet. Das Show- Management wird die Information nach Erhalt an die Richter weiterleiten und, falls beide sich über die Tragweite des Vorfalls einig sind und der Reiter nicht bereits einen Abzug von 5 Punkten wegen Unruhestiftung in der Herde erhalten hat, eine Wiederholung des Laufs bewilligen.
- 20. Die Punkte werden von 60–80 vergeben. Halbe (½) Punkte sind erlaubt.
- 21. Wenn sich der Richter bei einem Punktabzug nicht sicher ist, entscheidet er zugunsten des Reiters.
- Sonderpruefungen
- Allgemein
Dem Breitensport soll besonders auf Turnieren der Kategorie E entsprochen werden. Das Angebot an Wettbewerben soll Teilnehmern, die noch keinen Anschluss an den Leistungssport gefunden haben, den Einstieg erleichtern. Dem Spaß an der Teilnahme gilt der Vorrang gegenüber der sportlichen Leistung.
- Definitionen
Sonderprüfungen: Sonderprüfungen sind Westernprüfungen, die nicht zu den Turnierdisziplinen gehören. Breitensportwettbewerbe: Breitensportwettbewerbe sind reitweisenübergreifende Wettbewerbe, die für Freizeit-, Western- und klassische Reiter offen sind.
- Startbegrenzung
Startbegrenzungen gelten auch für Sonderprüfungen und Breitensportwettbewerbe.
- Mehrfach-Starts
Auf der Nennung kann nur ein Reiter und ein Pferd genannt werden. In allen Klassen darf ein Pferd nur von einem Reiter vorgestellt werden, außer in bestimmten Wettbewerben, für die ausdrücklich erwähnt wird, dass ein Pferd auch unter zwei Reitern in zwei Starts vorgestellt werden kann.
- Leistungspunkte
Die Auswertung von Sonderprüfungen und Breitensportwettbewerben betrifft nicht die Erfassung der Leistungspunkte.
- Ausrüstungsbestimmungen
Soweit nicht in den Regeln der einzelnen Wettbewerbe gesondert geregelt, gelten die Ausrüstungsbestimmungen nach Abschnitt A.32.
- Abgelehnte Ausrüstung
Der Richter muss einen Teilnehmer mit regelwidriger Ausrüstung disqualifizieren. Dies kann vor Beginn des Rittes geschehen, der Ritt darf dann nicht durchgeführt werden (keine Startgenehmigung) oder nach dem Ritt (Disqualifikation). Es obliegt dem Richter, Ausrüstungsgegenstände, die in diesem Regelwerk nicht eindeutig geregelt sind, abzulehnen, wenn sie dem Teilnehmer einen Vorteil verschaffen, inhuman oder unfallgefährdend erscheinen.
- Arten von Sonderprüfungen Die in diesem Regelwerk beschriebenen Sonderprüfungen sind:
1. Mannschaftswettbewerbe
2. Freestyle Reining
3. Barrel Race
4. Pole-Bending
5. Team Penning
6. Jackpot-Klassen
7. Sonderprüfungen laut Ausschreibung
- Mannschaftswettbewerbe
- Beschreibung
In Mannschaftswettbewerben reitet je ein Mitglied jeder Mannschaft in einer Disziplin und erringt Punkte für die ganze Mannschaft (System wie Leistungspunkte). Die Mannschaft mit den meisten Punkten ist Sieger. Bei einem Punktegleichstand entscheidet die Reiter-Pferd-Kombination der „Joker-Disziplin“. Die Joker-Disziplin wird vor Beginn der Wettbewerbe aus den 4 Disziplinen ausgelost. Die Diszipline sind: Western Pleasure, Western Horsemanship, Trail, Reining, Western Riding.
- Einzelbestimmungen
Die Mannschaftswettbewerbe dienen zur Förderung des Teamgeists im Westernreitsport. Die Reiter aus den verschiedenen Regionalgruppen (oder Kantonen…) sollen durch einen Mannschaftserfolg die Identifikation mit ihrer Regionalgruppe fördern. Die Mitglieder der Mannschaften können für jeden Wettbewerb neu bestimmt werden.
- Zahl der Teams
Pro Turnier dürfen auch mehrere Mannschaften starten. Eventuelle Begrenzungen können durch den Veranstalter in den Ausschreibungen erfolgen.
- Zusammensetzung der Teams
Die Teams werden wie folgt gebildet: 1. Bei Meisterschaften werden sie vom Kaderchef bestimmt und genannt. 2. Die Teams bestehen nur aus Mitgliedern der jeweiligen Gruppe, Kantons etc…
- Nennungstermine
Die Mannschaft muss sich bis zum vorgegebenen Nennschluss beim Veranstalter nennen. Die Mannschaftsaufstellung muss spätestens 2 Stunden vor der ersten Prüfung bekannt gegeben werden.
- Zeitplan
Alle Wettbewerbe sollen möglichst an einem Tag, im Ausnahmefall an einem Wochenende (Sa./So.) stattfinden. Bei Go-rounds muss nur das Finale möglichst an einem Tag, im Ausnahmefall an einem Wochenende(Sa./So.) stattfinden.
- Gebühren und Kosten
Die Startgebühren und Nebenkosten sind von den Mitgliedern des Teams oder der Gruppe zu übernehmen.
- Reiter-Pferd-Kombinationen
Müssen sich Mannschaften qualifizieren, so haben im Finale die gleichen Reiter-Pferd-Kombinationen zu reiten wie im Go-round.
- Schweizer Mannschaftsmeisterschaften
Bei Schweizer Mannschaftsmeisterschaften gelten besondere Bestimmungen. Der Modus wird in der Ausschreibung bekannt gegeben.
- Zugelassene Teilnehmer
Eine Mannschaft besteht aus 4 verschiedenen Reiter-Pferd-Kombinationen sowie evtl. einem Ersatzreiterpaar, wobei jeder Reiter und jedes Pferd nur einmal in diesem Wettbewerb genannt und gestartet werden darf. Nach Ausfall eines Teammitglieds kann ein Ersatzmann bis zu 1 Stunde vor Start der genannten Disziplin genannt werden. Bei Erkrankung eines Pferdes ist ein Pferdetausch erlaubt, der aber 1 Stunde vor Disziplin- Beginn bekannt gegeben werden muss. Startberechtigt im Mannschaftswettbewerb sind: Jugendliche und Erwachsene der LK 4 bis 1, wobei nur maximal 2 Teilnehmer der LK 1 je Mannschaft eingesetzt werden dürfen. Nichtmitglieder sind nicht zu gelassen.
- Zugelassene Pferde
Es sind nur 4-jährige und ältere Pferde startberechtigt. Teilnehmer der LK 3 A, LK 2-1 dürfen auch Hengste vorstellen.
- Besondere Ausrüstungsbestimmungen
Die Ausrüstungsbestimmungen gelten gemäß den Disziplinen, die geritten werden, und den Ausrüstungsbestimmungen der LK des Teilnehmers.
- Freestyle Reining (FS-RN)
- Besondere Ausrüstungsbestimmungen Die Ausrüstungsbestimmungen gelten gemäß den Disziplinen, die geritten werden, und den Ausrüstungsbestimmungen der LK des Teilnehmers.
- Regeln
Jedes Pattern darf nicht kürzer als 1 Minute und nicht länger als 4 Minuten sein. Das Zeitlimit beginnt bereits mit jeglicher Einführung oder dem Einsetzen der Musik. Es endet mit dem Ende der Musik. Das Pattern muss mindestens folgende Manöver enthalten: nach jeder Seite einen fliegenden Galoppwechsel, 3 Stopps, 4 volle Spins rechts, 4 volle Spins links. Die Spins nach rechts und links müssen nicht direkt aufeinander folgen. Zusätzliche Manöver dürfen hinzugefügt werden, und Wiederholungen von Pflichtmanövern sind erlaubt. Das Auslassen eines Pflichtmanövers oder das Nichtvollenden des Patterns in der vorgeschriebenen Zeit führt zu einem 0-Score. Wechsel der Geschwindigkeit, Grad der Schwierigkeit, Zeiteinteilung, Stil und Gesamteindruck der Vorstellung werden vom Richter bei seiner Vergabe der Punkte berücksichtigt. Die Punktvergabe erfolgt von 0 bis unendlich, wobei von einem Durchschnitt von 70 Punkten auszugehen ist. Die einzelnen Pflichtmanöver werden in Halbpunktschritten von - 1 ½ bis + 1 ½ gewertet. Für zusätzliche (Pflicht-) Manöver wird der Score zu dem bereits bei dem Pflichtmanöver vergebenen Score hinzuaddiert oder davon abgezogen. Es wird kein zusätzlicher Score gegeben. Für Zirkel, Übergänge und „untypische Reiningmanöver“, wie z. B. Sidepass, wird ein Extrascore für den künstlerischen Ausdruck vergeben. Die Vergabe von Penalties erfolgt nach den Vorschriften in Abschnitt B.78. Ausnahmen können sein: gewollter Außengalopp, Jog im Pattern, Festhalten am Sattel z. B. beim Auf- oder Absteigen oder andere zum Pattern gehörige Übungen. Hier ist der Richter gehalten zu erkennen, ob ein Fehler vorliegt oder ob das Manöver vom Reiter absichtlich eingebaut wurde. Für den künstlerischen Ausdruck erhält der Reiter einen Score von - 2 bis + 2.
- Zugelassene Teilnehmer
Teilnehmer der LK 4 - 1. Nichtmitglieder sind nicht zugelassen. Der Teilnehmer kann für seine Vorführung Helfer mit in die Arena nehmen. Die Helfer dürfen den Blick des Richters auf den Reiter nicht versperren. Die Leistung der Helfer wird nicht bewertet.
- Zugelassene Pferde
Pferde ab 4 Jahre, Hengste für Teilnehmer LK 3 A, LK 2 – 1 erlaubt.
- Besondere Ausrüstungsbestimmungen
Der Reiter darf neben Snaffle-Bit und Hackamore bei jedem von der SWRA erlaubten Bit beide Hände benutzen. Die Vorstellung ohne Kopfstück mittels Halsring o. ä. ist zulässig, kann aber vom Richter abgebrochen werden, wenn die Sicherheit dies verlangt. Freigestellt sind: Kleidung bzw. Kostüm, Kopfbedeckung, Sattelart oder kein Sattel, zusätzliche Ausrüstungs- oder Dekorationsteile, soweit sie nicht das Pferd behindern oder eine Unfallgefahr darstellen. Die Entscheidung darüber liegt beim Richter.
- Barrelrace
- Barrel Race ist eine Prüfung auf Zeit. Der Rennkurs muss exakt ausgemessen werden. Bei Platzproblemen wird dieser Kurs um je 5 m verkleinert, bis er ohne Probleme auf dem vorhandenen Reitplatz angelegt werden kann. Die Distanz von der 3. Tonne bis zur Ziellinie wird nicht verkürzt, wenn noch genügend Platz zum Anhalten des Pferdes bleibt. Zwischen Tonnen und Reitbahnbegrenzung ist ein angemessener Sicherheitsabstand einzuhalten. Es sollten an der Bande Start-/Ziellinien Markierungen angebracht werden. Es wird eine elektrische Zeitnahme, falls vorhanden, ebenfalls an der Bande aufgestellt. Es müssen mindestens 2 Stoppuhren benutzt werden. Als offizielle Zeit gilt die Durchschnittszeit. Den Teilnehmern ist ein fliegender Start erlaubt. Die Zeit wird jeweils genommen, wenn die Nase des Pferdes die Start-/Ziellinie erreicht. Auf das Signal des Starters hin überquert der Teilnehmer die Startlinie und umrundet die Tonne Nr.1 im Rechtsbogen, reitet dann zur Tonne Nr. 2 und umrundet diese in einem Linksbogen; danach umrundet er die Tonne Nr. 3 in einem Linksbogen und reitet zwischen den Tonnen Nr. 1 und 2 zurück über die Ziellinie (s. Schemazeichnung). Alternativer Rennkurs: Der Reiter galoppiert zuerst zur Tonne Nr. 2 und umrundet diese in einem Linksbogen, reitet dann in einem Rechtsbogen um Tonne Nr. 1 und umrundet schließlich die Tonne Nr. 3 in einem Rechtsbogen. Im Übrigen wie bei der oben beschriebenen Lösung zurück über die Ziellinie. Für das Umwerfen einer Tonne oder das Einreiten ohne Hut erhält der Teilnehmer 5 Strafsekunden. Einschlagen eines falschen Weges hat die Disqualifikation zur Folge. Es ist erlaubt, die Tonnen mit den Händen zu berühren. Bei Zeitgleichheit entscheidet ein- oder mehrmaliges Stechen.
- Zugelassene Teilnehmer
Zugelassen sind Reiter der LK 4 - 1; Nichtmitglieder gelten als LK 4.
- Zugelassene Pferde
Pferde ab 4 Jahre, Hengste für Teilnehmer LK 3 A, LK 2 – 1 erlaubt.
- Besondere Ausrüstungsbestimmungen
Westernausrüstung: Snaffle-Bit oder Hackamore beidhändig geritten, unabhängig vom alter des Pferdes. Kein Bit, keine Gerte zugelassen.
- Pole Bending
- Pole Bending ist eine Prüfung auf Zeit. Eine klar erkennbare Start- /Ziellinie ist zu markieren. Es werden eine elektrische Zeitnahme oder mindestens 2 Stoppuhren verwendet. Als offizielle Zeit gilt die Durchschnittszeit. Jeder Teilnehmer beginnt mit einem fliegenden Start. Die Zeit wird genommen, wenn die Nase des Pferdes die Start- /Ziellinieerreicht. Der Teilnehmer kann links oder rechts von den Stangen beginnen und den Kurs dann sinngemäß (s. Schemazeichnung) fortsetzen. Das Umwerfen einer Stange oder das Einreiten ohne Hut wird mit 5 Strafsekunden belegt. Wird der Kurs nicht korrekt eingehalten, erfolgt die Disqualifikation. Die Stangen dürfen mit der Hand berührt werden. Bei Zeitgleichheit entscheidet ein- oder mehrmaliges Stechen.
- Zugelassene Teilnehmer
Zugelassen sind Reiter der LK 4–1; Nichtmitglieder gelten als LK 4.
- Zugelassene Pferde
Pferde ab 4 Jahre, Hengste für Teilnehmer LK 3 A, LK 2–1 erlaubt.
- Besondere Ausrüstungsbestimmungen
Westernausrüstung: Snaffle-Bit oder Hackamore beidhändig geritten, unabhängig vom Alter des Pferdes. Kein Bit, keine Gerte zugelassen.
- Team Penning
- Beim Team Penning wird die Bahn wie in der Zeichnung vorbereitet. Die Wände des Corrals (Pen) sind 5 m lang. Die Startlinie verläuft durch die Mitte der Bahn. Innerhalb eines Zeitlimits von 2 ½ Minuten muss ein Team 3 Rinder, die die gleiche Markierung tragen, aus der Herde aussondern und sie in den Corral sperren. Das aus 3 Reitern bestehende Team, das zur Lösung der Aufgabe die wenigste Zeit benötigt, gewinnt. 30 Sekunden vor Ablauf der 2 ½ Minuten muss dem Team ein Signal gegeben werden. Wird dies unterlassen, darf dem Team auf dessen Wunsch ein 2. Start erlaubt werden. In diesem Fall wird die Herde beruhigt; danach erfolgt sofort der 2. Start mit denselben Rinden bzw. derselben Markierung. Ein Team kann verlangen, dass die Zeit gestoppt wird, auch wenn erst 1 oder 2 Rinder im Corral sind. Jedoch wird jedes Team mit 3 Rindern höher bewertet als eines mit 2 Rindern und jedes mit 2 Rindern höher als eines mit 1 Rind, und zwar ohne Berücksichtigung der gebrauchten Zeit. Alle Rinder werden auf der kurzen Seite am Ende der Arena zusammen getrieben, dann verlassen die „Herdholder“ die Arena. Die Prüfung beginnt, sobald die 3 Reiter eines Teams in der Arena sind. Der Ansager gibt den Start frei. Die Zeitnahme beginnt, wenn ein Reiter des Teams die Startlinie überschritten hat. Um den Zeitstopp zu verlangen, muss ein Reiter im Tor stehen und die Hand hochheben. Die Flagge wird dann gesenkt, wenn die Nase des ersten Pferdes die Torlinie erreicht. Jedoch läuft die Zeit weiter, bis sich alle nicht eingefangenen Tiere auf der Herdenseite der Startlinie befinden. Für den Fall, dass ein Rind aus dem Corral entkommt, nach dem der Zeitstopp verlangt wurde, aber bevor alle nicht eingefangenen Rinder auf der Herdenseite sind, wird für dieses Team keine Zeit genommen. Ein Team, das den Zeitstopp verlangt und ein Rind mit falscher Kennzeichnung im Corral gefangen hat, bleibt ohne Zeitnahme. Für jedes Team müssen sich 3 Rinder mit identischer Kennzeichnung in der Bahn befinden (max. 30 in der Herde). Startet ein Team aus irgendeinem Grunde nicht, nachdem die Reihenfolge bestimmt ist, bleibt seine Nummer bestehen, damit für die anderen Teams keine Änderungen im geplanten Verlauf vorgenommen werden müssen. Das Berühren der Rinder mit Händen, Hüten, Ropes, Romals oder anderen Ausrüstungsgegenständen zieht die Disqualifikation nach sich. Ein Team, das unnötig grob mit den Tieren umgeht, bleibt ohne Zeitnahme. Das Treiben der Rinder mit Gerten, Hüten oder Ropes ist nicht erlaubt. Romals oder Zügel dürfen geschwungen bzw. es darf auf Chaps und Pferd geklatscht werden. Nach erfolgtem Start ist das Team für die Rinder ganz alleine verantwortlich. Ist das Team der Meinung, dass unter seinen Rindern ein verletztes oder unbrauchbares Tier ist, muss es anhalten und die Weisung des Richters verlangen. Sobald jedoch mit dem Tier gearbeitet wurde, ist eine Reklamation nicht mehr zulässig. Entkommt ein Rind aus der Bahn durch oder über die Begrenzung, kann das Team, je nach Weisung des Richters, entweder: - - wegen unnötiger Härte disqualifiziert werden, - oder zusätzliche Zeit erhalten, - evtl. auch eine erneute Startmöglichkeit erhalten. Werden mehr als 4 Rinder über die Startlinie gebracht, bleibt das Team ohne Zeitnahme.
- Protest
Beim Einlegen eines Protests durch ein Team müssen sFr. 50.- hinterlegt werden. Bekommt das Team Recht, erhält es das Geld zurück; im umgekehrten Fall wird das Geld einbehalten.
- Zugelassene Teilnehmer
LK 3 - 1, Nichtmitglieder gelten als LK 3.
- Zugelassene Pferde
Pferde ab 4 Jahre erlaubt. Hengste zugelassen für Teilnehmer der LK 3 A, LK 2 - 1.
Westernausrüstung:
4- und 5-jährige Pferde: Zäumung Snaffle-Bit / Hackamore, beidhändig geritten.
6-jährige und ältere Pferde: optional Snaffle-Bit / Hackamore oder Bit, beidhändig geritten.
- SWRA-Vielseitigkeit (SVS)
- Die SWRA-Vielseitigkeit besteht aus 3 Prüfungsteilen, deren Einzelwertungen zu einer Gesamtwertung addiert werden. Zwischen den 3 Prüfungsteilen muss eine Pause für jeden Teilnehmer von mind. 30 Minuten eingehalten werden. Alle Prüfungsteile werden nach dem 70- Score Verfahren gerichtet. Ein Teilnehmer kann noch in der Wertung sein, wenn er in einem Prüfungsteil einen 0-Score hat, jedoch nicht bei Disqualifikation in einem Prüfungsteil. Die Prüfungsteile sind: Reining - Geländeprüfung - Trail
- Reining
Ein Pattern aus Abschnitt B.41 wird vom Richter bestimmt und mind. 1 Stunde vor Turnierbeginn bekannt gemacht. Das Richtverfahren entspricht den Bestimmungen in Abschnitt B.41.
- Geländeprüfung
Die Geländeprüfung besteht aus einer Strecke mit 3 Abschnitten, die einzeln bewertet werden und deren Gesamtergebnis durch 3 geteilt wird. Nach dem letzten Abschnitt wird eine tierärztliche Kontrolle durchgeführt.
1. Abschnitt: Trabstrecke ca. 500 m Leichttraben, Schweben (in den Bügeln stehen, leichter Sitz) erlaubt. Erwartet wird ein schwungvolles Geländetempo, kein Renntrab.
2. Abschnitt: Galoppstrecke ca. 800 m Aussitzen oder leichter Sitz erlaubt. Erwartet wird ein raumgreifender Geländegalopp, kein Renngalopp.
3. Abschnitt: Hindernisstrecke ca. 200 m Galoppstrecke mit 4 Hindernissen. Zwischen den Hindernissen ist eine Galoppstrecke von mind. 30 m. In einem abgesteckten Raum (Marker) vor dem jeweiligen Hindernis muss in die für das Hindernis vorgeschriebene Gangart gewechselt werden (falls es nicht Galopp ist). Die Hindernisse sollen den Geländegegebenheiten entsprechen. Es können sein:
- Wasserstrecke im Galopp
- Flussdurchquerung im Schritt
- Bergauf und Bergab, Gangart wahlweise - 1 bis 3 Sprünge max. 45 cm hoch im Galopp
- Rückwärtsrichten durch Stangen oder Marker: Anreiten im Schritt, Wendung nach Belieben, Rückwärtsrichten, Wendung nach Belieben.
- Stangenhindernisse mit Kombinationen aus Vorwärts, Rückwärts und Seitwärts
- Slalom im Trab
- Bodenstangen (auch bis 20 cm erhöht) im Trab oder Galopp Bewertung der Geländeprüfung
a) Disqualifikation
- Vorsätzliche Misshandlung des Pferdes, Einsatz der Zügel als Peitsche, übermäßiges Spornieren, Einsatz der Sporen vor dem Gurt,
- falsche Ausrüstung, verbotene Ausrüstungsteile
- Respektlosigkeit oder schlechtes Verhalten des Reiters,
- Gründe, die aus folgenden Paragraphen resultieren: Abschnitt A.26 § 2618 Verletzung des Pferdes, § 2620 Lahmheit Abschnitt A. 30 § 3010 Sonstige Manipulationen
b) 0-Score
- Unterbrechung der vorgeschriebenen Gangart von mehr als 20 m
- mehr als den Zeigefinger zwischen den Zügeln am Bit
- zweite Hand am Bit
- Ausrüstungsfehler, die den Ritt behindern oder gefährden, z. B. Zügel auf dem Boden in Bewegung
- Durchgehen oder mangelnde Kontrolle, wobei nicht mehr zu erkennen ist, ob der Reiter die Aufgabe noch reitet
- Sturz von Pferd und/oder Reiter.
c) 5 Strafpunkte
- Unterbrechung der vorgeschriebenen Gangart bis 20 m,
- 3-maliges Verweigern an einem Hindernis (der Teilnehmer muss dann das Hindernis umreiten und wieder auf die Strecke gehen), - Rückwärtsrichten von mehr als 4 Tritten (2 Schritten), wo sie nicht verlangt sind, Kehrtwendungen von mehr als 90°, zusätzliche Volten,
- aus dem Hindernis ausweichen und nicht wieder in das Hindernis zurückkehren,
- grobe Widersetzlichkeit, wie z. B.: kicken, beißen, bocken, steigen, ausschlagen
d) 2 Strafpunkte
- aus dem Hindernis ausweichen und wieder in das Hindernis zurückkehren,
- Unterbrechung der Gangart für weniger als 5 Tritte
e) 1 Strafpunkt
- falscher Galopp auf einer gebogenen Linie (ein einfacher oder fliegender Galoppwechsel ist erlaubt),
- Umwerfen von Markern, Umwerfen, Abwerfen, Verschieben von Bodenstangen.
f) 1/2 Strafpunkt - leichtes Berühren von Bodenstangen oder Markern.
g) Abzüge in der Bewertung
- Aufsperren des Mauls, Kopfschlagen, drehender Schweif,
- mangelnde Weichheit, mangelnde Nachgiebigkeit,
- Stolpern,
- schiefes Rückwärtsrichten,
- schlechte Tempokontrolle, übermäßige Zügelanlehnung,
- deutliches Spornieren.
h) Pluspunkte in der Bewertung
- harmonisches Zusammenspiel,
- geringe Hilfengebung,
- wenig Zügelanlehnung,
- einheitliches Tempo mit Raumgriff im Galopp und Trab. - Tierärzliche Kontrolle
Kontrolle von Puls, Atmung, Temperatur (PAT-Kontrolle):
nach 5 Minuten Puls von 64/min: 5 Pluspunkte
nach 10 Minuten Puls von 64/min: 0 Punkte
nach 15 Minuten Puls von 64: 5 Strafpunkte
nach 20 Minuten Puls von über 64/min: Disqualifikation
- Besondere Ausrüstungsbestimmungen
Snaffle-Bit oder Hackamore beidhändig für Pferde jeden Alters in allen Prüfungsteilen erlaubt. Bit einhändig für Pferde ab 5 Jahre erlaubt. Die Zäumung kann gemäß dieser Vorschrift für jeden Prüfungsteil einzeln gewählt werden. Gleitendes Ring-Martingal am Snaffle-Bit in der Geländeprüfung erlaubt. Sturzsichere Kopfbedeckung (Reithelm) in der Geländeprüfung vorgeschrieben. Gerte verboten. Sporen erlaubt. Gamaschen in allen Prüfungsteilen erlaubt.
- Turnierdiszipline
- WPL Western Pleasure
- WHS Western Horsemanship
- TH Trail Horse
- SSH Showmanship at Halter
- WR Western Riding
- SUHO Superhorse
- JUPF Jungpferdepruefungen
- RN Reining
- WCH Working Cow Horse
- CUT Cutting
- Leistungsklassen
- LK1A Erwachsene
- LK2A Erwachsene
- LK2B Jugendliche
- LK3A Erwachsene
- LK4A Erwachsene
- LK4B Jugendliche
- LK5A Erwachsene (Einsteiger)
- LK5B Jugendliche (Einsteiger)
- Leistungspunkte 6 Platzierungen (bei 8 - 10 Nennungen)
- 1. Platz = 6 LP
- 2. Platz = 5 LP
- 3. Platz = 4 LP
- 4. Platz = 3 LP
- 5. Platz = 2 LP
- 6. Platz = 1 LP
- Maximale Anzahl Starts pro Tag
- 4-jaehrige, 3 Starts
- 5-jaehrige, 5 Starts
- 6-jaehrige und aelter, 6 Starts
- Anzahl der Platzierten
- 5 Nennungen, bis Platz 5
- 6 bis 7 Nennungen, bis Platz 5
- 8 bis 10 Nennungen, bis Platz 6
- 11 bis 13 Nennungen, bis Platz 7
- 14 bis 17 Nennungen, bis Platz 8
- 18 bis 21 Nennungen, bis Platz 9
- 22 bis 25 Nennungen, bis Platz 10
- 26 bis 29 Nennungen, bis Platz 11
- 30 und mehr, bis Platz 12
- Schleifenfarben
- 1. Platz: Blau
- 2. Platz: Rot
- 3. Platz: Gelb
- 4. Platz: Weiss
- 5. Platz: Rosa
- 6. Platz: Gruen
- 7. Platz: Lila
- 8. Platz: Braun
- 9. Platz: Grau
- 10. Platz: Hellblau
- Ab dem 11. Platz werden hellblaue Schleifen vergeben.
- All-Around-Champion: Lila (grosse Schleife)
- Reserve All-Around-Champion: Lila-Weiss (grosse Schleife)
- Ausruestung Abreitplatz
- Verboten
- Reiten ohne Sattel
- Reiten ohne zulaessige Zauemung
- Mehr als ein Reiter auf einem Pferd
- Kinder auf Saetteln, deren Steigbuegel zu lang sind
- Reiten mit Handpferd
- Ausnahmen
- Glietendes Ringmartingal
- Sperrhalfter aus Leder oder Nylon von mind. 1 cm Breite, dessen Nasenriemen oberhalb des Gebisses angebracht ist.
- Fellunterlagen oder sonstige schonende Unterlagen an den Ausruestungsgegenstaenden
- Fliegenschutz
- Gerten
- Bandagen, Gamaschen, Streichkappen
- Gebisskontrolle
- Reining
- Jungpferdepruefung
- Working Cowhorse
- Tasthaare
- Das Abrasieren von Tasthaaren im Maulbereich ist verboten. Die Haare an den Ohren duerfen buendig geschoren sein. Das Ausrasieren im inneren Bereich der Ohren ist verboten.
- Ausruestung der Reiter
- Westernhut oder Reithelm (bruch- und splittersicherer Reithelm mit Drei-bzw. Vierpunktbefestigung. Empfohlen wir ein Schutzhelm der europaeischen Norm "EN1384" 2000 genuegt)
- Ein langaermliges Hemd/Bluse bzw. ein langaermeliger Pullover (hochgekrempelte Aermel sind nicht erlaubt) und eine lange Hose.
- Westernstiefel oder Westernstiefeletten, die ueber den Fussknoechel reichen.
- Zusaetzlich erlaubt
- Chaps (lederne Beinkleider)
- Tapaderos (mit Leder nach vorne geschlossene Buegel). Nur erlaubt in LK5B, LK4B, Fuehrzuegelklasse.
- Westernradsporen sowie Sporen, die in einer Kugelform enden, deren Durchmesser mind. 1.5 cm betraegt.
- Ausruestung des Pferdes
- Westernsattel
- Ein Sattelhorn, das fest mit der Fork verbunden ist
- Fender (breite Beinleder entlang des auesseren Buegelriemens.)
- Zaeumungen
- A. Snaffle-Bit-Zaeumung
- Kopfstueck mit Stirnriemen und Kehlriemen. Ein-Ohr-Kopfstuecke am Snaffle-Bit sind nicht erlaubt. Zwei-Ohr-Kopfstuecke sind nur mit Kehlriemen erlaubt.
- Gebrochenes Gebiss (einfach oder doppelt gebrochen) aus glattem Metall ohne Hebelwirkung mit Trensenringen. Aus der Unterseite des Mundstuecks darf nichts herausragen. Der Querschnitt des Mundstuecks kann rund oval oder eifoermig sein. Das Mundstueck muss blatt sein, es duerfen keine aufgetragenen Wicklungen oder Inge auf dem Gebiss-Stueck befinden. Der Durchmesser der Trensenringe darf nicht groesser al 10cm und nicht kleiner al 5cm sein. Die Trensenringe duerfen nicht derart mit Zuegel, Kinnriemen oder Kopfstueck verbunden sein, dass sich eine Helbewirkung des Gebisses ergibt. Der Zuegel muss im Trensenring frei beweglich sein. Durchlaesse im Trensenring fuer das Kopfstueck und den Kinnriemen sind zulaessig. 2.54cm vom Rad entfernt muss der Durchmesser des Mundstuecks noch mind 0.8cm betragen. Das Mundstueck darf zur Mitte hin im Durchmesser abnehmen.
- Kinnriemen aus Leder oder Kunststoff, mind. 1.25cm breit. KINNKETTEN SIND NICHT ERLAUBT.
- Geteilte Zuegel (split-Reins). Beide Zuegelenden muessen durch beider Haende laufen, dadurch muss eine Zuegelbruecke gebildet werden. Das Snaffle-Bit wird immer zweihaendig geritten, d.h. es befinden sich in der Pruefung immer beide Haende an den Zuegeln. Ausnahme: siehe Trail-Bestimmungen
- Slobber Reins am Snaffle Bit sind zulaessig.
- B. Hackamore (Bosal)
- Kopfstueck, optional Stirnriemen, Kehlriemen, Ein-/Zwie-Ohr-Kopfstueck.
- Bosal (Nasenring): Ein flexibles, geflochtenes Leder-, Seil- oder Rohhaut-Bosal, dessen Kern aus Rohhaut besteht. Der maximal zulaessige Durchmesser der seitlich am Pferdekopf anliegenden Abschnitte betraegt 1.8cm (3/4 Zoll). Hartes oder unelastisches MAterial im Bereich, in dem das Bosal den Pferdekopf beruehrt, ist nicht zulaessig, selbst wenn es dort gepolstert oder umwickelt ist. Bosals aus Pferdehaar sind nicht zulaessig.
- Mecate, ein geschlossener Zuegel, dessen Ende (Leitseil) am Sattel befestigt ist. Eine mechanische Hackamore (gebisslose Zaeumung mit starker Hebelwirkung, Roy-Hackamore), die ueber Anzuege eien Hebelwirkung erziehlt, ist nicht erlabut.
- C. (Western-) Bit
- Kopfstueck, optional Stirnriemen und/oder Kehlriemen oder Ein-/Zwei-Ohr-Kopfstueck. (Kandaren-) Gebiss mit starrer oder gebrochener Stange (einfach oder doppelt gebrochen). Die Mundstuecke muessen rund, oval oder eifoermig im Querschnitt sein und 1.54 cm vom Rand gemessen einen Durchmesser von mind. 0.8cm und maximal 1.9cm aufweisen. Die Oberflaeche der Mundstuecke muss glatt sein. Einlagen sind erlaubt. Aus der Unterseite des Mundstuecks darf nichts hervorragen. Die Zungenfreiheit (Port) darf nicht hoeher als 6.9cm sein. Die Anzuege (Shanks) duerfen nicht laenger als 21.6cm sein. Die Gebisse duerfen nicht mit Draht umwickelt sein.
- Kinnkette oder Kinnriemen mit mind. 1.25cm Breite, der flach am Pferdekinn anliegt und nicht verdreht ist. Besteht die Kinnkette aus zwei einzelnen Ketten, so muessen diese mittig fest verbunden sein. Der Kinnriemen oder die Kinnkette muessen muessen in die oberste Oeffnung eines Bits (Kandarenauge) eingeschnallt sein.
- Geteilte Zuegel (Split Reins), die in einer Hand gefuehrt werden. Beide Zuegelenden haengen auf der Seite der Zuegelhand herunter. Die zuegel muessen waehrend der Pruefung mit derselben Hand gefuehrt werden. Ausnahmen in Trail- und Superhorse. In der Zuegelhand darf sich nicht mehr als der Zeigefinger zwischen den Zuegeln befinden.
- Romal (geschlossener Zuegel, dessen Ende in einem peitschenaehnlichen Stueck auslaeuft). Das Romal wird von unten nach oben in der zuegelhand gehalten, wobei sich kein finger zwischen den Zuegeln befinden darf. Die zweite Hand haelt das Ende des Romals mind. 40cm von der Zugelhand entfernt. Das Ende darf nicht als Peitsche eingesetzt werden. Wird die Zuegelspannung oder die Zuegellaenge mit Hilfe der freien Hand veraendert, so wird dies als zweihaendiges Reiten angesehen und entsprechen mit einem 0-Score bewertet.
- Verbotene Ausruestung
- Zaumzeug aus Metall, gleichgueltig, ob gepolstert (Metallschnallen und Verbindungsstuecke erlaubt).
- Kinnriemen oder Kinnketten, die nicht den oben aufgefuehrten Anforderungen entsprechen und/oder die zu eng verschnallt sind.
- Gedrehte und scharfkantige Mundstuecke, alle nicht erlaubten Gebisse.
- Sperrhalfter (Mouth-Shutter).
- Alle Hilfszuegel (z.B. Tie-downs, Stosszuegel, Martingal, Ausbinder, Schlafuzuegel) und Doppelzaeumungen.
- Alle peitschenaehnlichen Gegegstaende (Peitsche, Gerte, Quirt) sowie die Verwendung der Zuegelenden als Peitsche.
- Zusaetzliche Ausruestung
Bandagen, Gamaschen (Boots, Combination Boots, Bell Boots, Wickelbandagen usw.), Ohrenschutz und Hufschuhe, sind nur in den Disziplinen Western Horsemanship, Reining, Superhorse, Working Cowhorse, Cutting und in allen Jungpferdepruefungen erlaubt.
- Gangarten
- Die folgenden Begriffe und Ausführungen zu Westerngangarten gelten für
alle Westerndiszipline, bei denen diese Gangarten vorkommen. Ein
Westernpferd bewegt sich in allen Gangarten taktrein, losgelassen, in
natürlicher Haltung und gerade gerichtet, mit gutem Schub aus der
Hinterhand, im Gleichgewicht ausbalanciert vorwärts.
- A. Walk ist eine natürliche, flach auffußende Gangart im reinen Viertakt.
Das Pferd bewegt sich völlig gerade, ist aufmerksam und zeigt eine zu
seiner Größe und seinem Exterieur passende Schrittlänge.
- B. Jog ist eine weiche, raumgreifende, diagonale Gangart im Zweitakt,
wie ein Trab, wird jedoch in mäßigem Tempo ausgeführt. Das Pferd
bewegt sich dabei vollkommen gleichmäßig von einem diagonalen
Beinpaar auf das andere. Der Jog ist also beidseitig gleichartig und mit
gerader Vorwärtsbewegung. Pferde, die vorn traben und mit der
Hinterhand Schritt gehen, erfüllen die Anforderungen für diese Gangart
nicht. Wird eine Verstärkung aus dem Jog („moderate extension of
the jog“) gefordert, sollen Raumgriff und Rahmen angemessen
erweitert werden unter unveränderter Weichheit des Ganges.
Trab/Trot ist eine raumgreifende, diagonale Gangart im Zweitakt, die
in mittlerem Tempo ausgeführt wird. Leichttraben ist generell in
Westernprüfungen nicht erlaubt (Ausnahmen:
Breitensportwettbewerbe, Geländeprüfungen).
- C. Lope ist eine leichte, rhythmische Gangart im Dreitakt. Pferde zeigen
auf der linken Hand Linksgalopp, entsprechend auf der rechten Hand
Rechtsgalopp. Pferde, die im Viertakt galoppieren, erfüllen die
Anforderungen an diese Gangart nicht. Die Bewegungen des Pferdes
sollen völlig natürlich und losgelassen sein. Sie vermitteln dem
Betrachter ein Gefühl von Weichheit. Das Tempo sollte der
natürlichen und weichen Bewegung des Pferdes angepasst sein.
- D. Ein einfacher Galoppwechsel wird optional über Schritt oder Trab
geritten.
- Einwirkung/Hilfengebung
Reiterliche Einwirkung (Hilfen) sind nur erlaubt als
- Schenkelhilfen: hinter dem Gurt. Schenkel, Bügel, Sporen
dürfen nicht vor dem Sattelgurt eingesetzt werden.
- Zügelhilfen: Gemäß der vorgeschriebenen Zügelführung, die
während der gesamten Prüfung eingehalten werden muss.
Ein Handwechsel, einhändig oder beidhändig, ist nur beim Tor in den
Disziplinen Trail und Superhorse erlaubt oder, wenn er für andere
Hindernisse ausdrücklich erlaubt wurde. Dies muss dann vor- und nachher
deutlich geschehen.
Berührt der Reiter während der Prüfung mit irgendeiner Hand Pferd oder
Sattel, führt dies zum 0-Score.
Ausnahme: siehe Wettkampfbestimmungen der einzelnen Disziplinen